Ärztetarif TARMED: Bundesrat beschliesst Anpassungen per 1. Januar 2018

Bern, 16.08.2017 - Der Bundesrat passt den ambulanten Ärztetarif TARMED auf den 1. Januar 2018 an. Er korrigiert übertarifierte Leistungen, reduziert Fehlanreize und erhöht die Transparenz. Dabei trägt er mehreren Rückmeldungen aus der Vernehmlassung Rechnung und berücksichtigt insbesondere, dass Kinder, ältere Menschen und psychisch kranke Personen einen erhöhten Behandlungsbedarf haben und dass eine effiziente Notfallversorgung sichergestellt sein muss. Die Anpassungen führen zu keinem Leistungsabbau für die Patientinnen und Patienten. Sie bringen jährliche Einsparungen von rund 470 Millionen Franken, was rund 1.5 Prämienprozenten entspricht.

Der Bundesrat hat zur Tarifstruktur TARMED einen Grundsatzentscheid gefällt und nimmt für den ambulanten Bereich nach 2014 zum zweiten Mal Anpassungen vor. Dieser subsidiäre Eingriff ist nötig, weil sich die Tarifpartner bis heute nicht auf eine Gesamtrevision einigen konnten und es ab dem 1. Januar 2018 keine von allen Tarifpartnern gemeinsam vereinbarte Tarifstruktur mehr gibt. Mit den Anpassungen will der Bundesrat übertarifierte Leistungen korrigieren und die Tarifstruktur sachgerechter gestalten. Zudem sollen Fehlanreize reduziert werden, damit gewisse Tarifpositionen nicht übermässig oder unsachgemäss abgerechnet werden.

Zu den Vorschlägen des Bundesrats vom März 2017 sind in der Vernehmlassung rund 650 Stellungnahmen eingereicht worden. Unbestritten ist, dass die gesamte Tarifstruktur nicht mehr zeitgemäss ist und revidiert werden muss. Zu den einzelnen Massnahmen haben sich die Teilnehmer unterschiedlich geäussert. Die Kantone, politischen Parteien und Versicherer beurteilen die Anpassungen grundsätzlich positiv. Viele Leistungserbringer haben sie stark kritisiert. Nach Prüfung der Stellungnahmen hat der Bundesrat beschlossen, am Tarifeingriff im Grundsatz festzuhalten und gewisse Einwände zu berücksichtigen.

Medizinischer und technischer Fortschritt wird berücksichtigt
Bei der Anpassung von übertarifierten Leistungen hält der Bundesrat an der Stossrichtung fest. So werden etwa Leistungen, die dank des medizinischen oder technischen Fortschritts weniger Zeit in Anspruch nehmen als früher und deren Abgeltung deshalb zu hoch ist, entsprechend tiefer bewertet. Im Weiteren werden ärztliche Leistungen nicht mehr nach der unterschiedlichen Dauer der ärztlichen Weiterbildung bewertet. Mit dieser Anpassung werden die Leistungen der Grundversorger gegenüber den Spezialisten aufgewertet.

Abrechnungsregeln werden präzisiert
Angepasst und präzisiert werden unter anderem jene Tarifpositionen, mit denen Ärztinnen und Ärzte Leistungen in Abwesenheit des Patienten oder der Patientin abrechnen können, etwa für Aktenstudium oder Gespräche mit Experten oder Angehörigen. In Zukunft müssen diese Leistungen präziser ausgewiesen werden. Diese Tarifpositionen werden zudem limitiert und gegenüber heute von 60 Minuten auf 30 Minuten pro Quartal halbiert. Damit reagiert der Bundesrat auf die starke Mengenzunahme in den letzten Jahren. Bei der Tarifposition Grundkonsultation hält der Bundesrat an der grundsätzlichen Limitation von 20 Minuten fest.

Für einzelne Patientengruppen, vorab für kleine Kinder und ältere Personen, bei denen erfahrungsgemäss ein höherer Behandlungsbedarf besteht, sollen die Limitationen hingegen gelockert werden. Dasselbe gilt für die Behandlung psychisch kranker Personen. Bei anderen Patientinnen und Patienten – etwa mit komplexen Krebserkrankungen – können die Limitationen im Einzelfall nach Absprache mit dem Versicherer verdoppelt werden.

Notfallversorgung ist sichergestellt
Der Bundesrat will klarer regeln, in welchen Fällen Notfall-Inkonvenienzpauschalen abgerechnet werden können. Zahlreiche Stellungnahmen haben gezeigt, dass die vorgeschlagene Einteilung nach Institutionen kaum umsetzbar ist. Zudem trägt diese Pauschale in einigen Kantonen zur Finanzierung der Notfallversorgung bei. Als neues zusätzliches Kriterium für die Abrechnung dieser Pauschale während des Tages und bei einem direkten Arzt-Patienten-Kontakt gilt künftig die Schwere eines Falles. Die Pauschale kann nur dann abgerechnet werden, wenn eine Störung der vitalen Funktionen oder eine Organschädigung vorliegt oder nicht ausgeschlossen werden kann.

Einsparungen von rund 470 Millionen Franken
Mit den TARMED-Anpassungen können Einsparungen von rund 470 Millionen Franken pro Jahr zugunsten der Prämienzahlenden erzielt werden. Dies entlastet die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung um rund 1.5 Prozent. Die Entlastungen werden sich bereits auf die Prämien 2018 auswirken.

Nach dem heutigen Grundsatzentscheid wird der Bundesrat die entsprechende Verordnung anpassen. Diese beinhaltet nebst dem Ärztetarif TARMED auch die Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen. Beide werden ab dem 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Die TARMED-Anpassungen stellen eine Übergangslösung dar. Es ist nach wie vor Aufgabe der Tarifpartner gemeinsam die gesamte Tarifstruktur zu revidieren.

Im Herbst wird der Bundesrat die Vorschläge einer internationalen Expertengruppe prüfen, mit dem Ziel, das Kostenwachstum im Gesundheitswesen zu bremsen und seine Effizienz zu erhöhen.


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