- Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Die vorliegende Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1) wurde durch zwei Motionen ausgelöst. Es sind dies die Motionen von Nationalrat Lustenberger (12.3753: Revision von Artikel 21 ATSG) und von Groupe V (09.3406: Kostenpflicht der Verfahren vor den kantonalen Versicherungsgerichten).
Eröffnung geplant: 01.2016
Abschluss geplant: 03.2016
- Revision der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV)
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Am 25. September 2015 hat das Parlament die Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung vom 20. März 1981 beschlossen. Aufgrund der neuen respektive modifizierten Bestimmungen im Gesetz sind gewisse Regelungen auf Verordnungsstufe anzupassen beziehungsweise zu ergänzen.
Eröffnung geplant: 04.2016
Abschluss geplant: 07.2016
- Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Massnahmen im Arzneimittelbereich (Referenzpreissystem).
Vernehmlassung
Behörde: Bundesrat
Form: Schriftliches Verfahren
Einführung eines Referenzpreissystems und des Begriffs der Biosimilars.
Eröffnung geplant: 03.2016
Abschluss geplant: 06.2016
- Änderung der Prüfungsverordnung MedBG
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Insbesondere soll eine neue Bestimmung zur Prüfungsverordnung MedBG (SR 811.113.3) ermöglichen, formelle Anpassungsmassnahmen für die eidgenössische Prüfung vorzunehmen, damit Menschen mit Behinderungen diese ablegen können. Zudem soll es künftig möglich sein, Personen mit schweren gesundheitlichen Störungen die Zulassung zur eidgenössischen Prüfung zu verweigern, wenn das Ablegen der eidgenössischen Prüfung verunmöglicht wird oder wenn die Eignung für einen universitären Medizinalberuf in Frage gestellt wird. Weiter werden die Zuständigkeiten der Medizinalberufekommission und der Prüfungskommissionen für die Erarbeitung und den Erlass von Vorgaben und Richtlinien der eidgenössischen Prüfungen geregelt. Zudem wird die Erhöhung der Entschädigung für die Standortverantwortlichen vorgesehen.
Eröffnung geplant: 03.2016
Abschluss geplant: 06.2016
- Änderung der Prüfungsformenverordnung
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Es werden zwei Bestimmungen der Prüfungsformenverordnung (SR 811.113.32) betreffend den Prüfungsstandort, die Prüfungssprache aufgehoben, da sie neu in der Prüfungsverordnung MedBG geregelt sind, sowie eine Bestimmung zur Verwendung von Hilfsmitteln an der jeweiligen eidgenössischen Prüfung angepasst.
Eröffnung geplant: 03.2016
Abschluss geplant: 06.2016
- Totalrevision der Registerverordnung MedBG
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Mit der Revision des Medizinalberufegesetzes wurden verschiedene Bestimmungen geändert, die entsprechende Anpassungen in der Registerverordnung MedBG (SR 811.117.3) erfordern. So müssen künftig alle universitären Medizinalpersonen, welche einen universitären Medizinalberuf ausüben, im MedReg eingetragen sein. Verschiedene neue Bestimmungen führen zu mehr Transparenz für die Öffentlichkeit, gleichzeitig verbessern sie den Schutz derjenigen universitären Medizinalpersonen, zu denen besonders schützenswerte Personendaten vorhanden sind.
Eröffnung geplant: 03.2016
Abschluss geplant: 06.2016
- Änderung der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL): Anlagenutzungskosten
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Zur Bewertung langfristiger Anlagen wird in der VKL (SR 832.104) ein Indexierungsansatz festgelegt, welcher den Ausweis der Anlagenutzungskosten unter Berücksichtigung der Teuerung im Baugewerbe ermöglicht.
Eröffnung geplant: 01.2016
Abschluss geplant: 03.2016
- Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG; BBl 2015 4865) wurde vom Parlament am 19. Juni 2015 genehmigt. Das entsprechende Ausführungsrecht besteht aus 2 Bundesrats- und 3 Amtsverordnungen.
Eröffnung geplant: 03.2016
Abschluss geplant: 06.2016
- Änderung der Medizinalberufeverordnung (MedBV)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Änderung der MedBV (SR 811.112.0) trägt der Änderung des MedBG vom 20. März 2015 Rechnung. Die MedBV wird neu insbesondere die Einzelheiten betreffend die für die jeweilige Berufsausübung notwendigen Sprachkenntnisse und Ausnahmen vom Erfordernis der notwendigen Sprachkenntnisse sowie die Mindestanforderungen an die Ausbildung, die es braucht, um ein Diplom gemäss Art. 33a Abs. 2 Bst. a MedBG zu erlangen, festlegen. Die Verordnung wird die Einzelheiten betreffend den Nachweis der Sprachkenntnisse regeln. Sie sieht die Prüfung der Sprachkenntnisse durch den Arbeitsgeber vor.
Eröffnung geplant: 03.2016
Abschluss geplant: 06.2016
- Totalrevision der Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Die Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister vom 31. Mai 2000 (GWR-VO; SR 431.841) muss der Änderung von Art. 10 Abs. 3bis Bundesstatistikgesetz (BStatG) angepasst werden. Die vorgeschlagenen Änderungen bezwecken hauptsächlich eine klarere Definition der Zuständigkeiten und eine grundsätzliche Vereinfachung des Zugriffsprozesses auf die GWR-Daten sowie deren Nutzung.
Eröffnung geplant: 05.2016
Abschluss geplant: 08.2016
- Nationale Strategie zu Impfungen (NSI)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Das revidierte Epidemiengesetz vom 28. September 2012, das am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass der Bundesrat die Ziele und Strategien der Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten festlegt. Die nationale Strategie zu Impfungen (NSI) schafft als Rahmenstrategie die Voraussetzungen für einen koordinierten, effektiven und effizienten Einsatz der Impfungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. Damit verbunden sind die Reduktion der Krankheitshäufigkeit, Komplikationen und Todesfälle sowie die Eliminierung bzw. Ausrottung der Erreger einzelner Krankheiten.
Eröffnung geplant: 04.2016
Abschluss geplant: 07.2016
- Totalrevision der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA)
Anhörung
Behörde: Departement
Form: Schriftliches Verfahren
Nachdem der Bundesrat mit der Änderung vom 15. Oktober 2014 (AS 2014 3481) als Übergangslösung in der Verordnung den Indikator Arzneimittelkosten festlegte, sollen mit der vorliegenden Revision nun weitere Indikatoren der Morbidität in der Verordnung festgelegt werden. Damit einher geht auch eine Anpassung der Berechnung des Risikoausgleichs. Verglichen mit der Übergangslösung entstehen mit den neuen Indikatoren keine negativen Kostenanreize. Der Anreiz zur Risikoselektion kann damit gesenkt werden.
Eröffnung geplant: 01.2016
Abschluss geplant: 03.2016
Weiterführende Informationen