Bericht «Indiskretionen im Zusammenhang mit Covid-19-Geschäften des Bundesrates» der Geschäftsprüfungskommissionen.
Das EDI hat vom Bericht der GPK Kenntnis genommen.
Hervorzuheben sind aus der Sicht des EDI folgende Punkte:
- Trotz einer vertieften Analyse von über 10'000 E-Mails des EDI über eine Periode von mehr als zwei Jahren gibt es keine Hinweise darauf, dass darin erhaltene Informationen zu einer Vorabberichterstattung über vertrauliche Bundesratsgeschäfte geführt hätten.
- Es gibt keine Elemente, welche die These stützen, dass Informationen des ehemaligen Kommunikationschefs des EDI zu einer Vorabberichterstattung über vertrauliche Geschäfte in den Medien geführt hätten.
- Es gibt keine Elemente, welche die These stützen, dass Indiskretionen vom Departementsvorsteher in Auftrag gegeben worden wären oder dass er Kenntnis über solche gehabt hätte.
- Die Kontakte zwischen der Verwaltung und verschiedenen Akteuren sind für das staatliche Handeln zentral, in der Bewältigung einer Krise sind sie entscheidend. So wird etwa sichergestellt, dass die Massnahmen umsetzbar sind und auf Hilfsangebote reagiert wird. Bei diesen Kontakten ist jeweils auf die Vertraulichkeit hingewiesen und damit sichergestellt worden, dass der Kontakt keinen Eingang in die mediale Berichterstattung fand. Die Zusammenarbeit mit externen Akteuren entspricht der normalen Praxis der Bundesverwaltung für die Vorbereitung der Gesetzgebungsprozesse.
- Der Bericht zeigt, dass die regelmässigen Kontakte zwischen dem EDI und dem CEO von Ringier in den Kontext von dessen Unterstützungsbereitschaft und entsprechende Projektideen gehörten (nationaler Tag der psychisch Kranken, Pilotprojekt zum Impfen in den Firmen mit Credit Suisse und Zürich Versicherungen, Covid-Zertifikat, Organisation der Impfungen, etc.). Solche Projekte waren der Grund für die regelmässigen Kontakte.
- Der Bericht zeigt, dass der Bundesrat – häufig auf Basis von Vorschlägen des EDI und der Bundeskanzlei – verschiedene Massnahmen ergriffen hat, um die Indiskretionen zu reduzieren. Zudem hat das EDI als einziges Departement während der Pandemie zwei Strafanzeigen eingereicht.
- Spätestens nachdem die vertiefte Untersuchung innerhalb des EDI keine Hinweise hervorgebracht hatte, wäre es zur Erfüllung des Mandats angezeigt gewesen, die Untersuchung auf andere potenzielle Quellen von Indiskretionen auszuweiten.
- Die Herausgabe von Mails des Bundespräsidenten über eine Zeitspanne von 29 Monaten wurde als verhältnismässig angesehen. Im Gegenzug erachteten die GPK gezielte Untersuchungen beim Rest der Bundesverwaltung als unverhältnismässig.
- Der Bericht fokussiert einseitig auf den ehemaligen Kommunikationschef des EDI. Der Bericht hat somit einen möglichen Einfluss auf das Strafverfahren und verletzt damit potenziell das Prinzip der Gewaltenteilung. Damit wird die Vorverurteilung des ehemaligen Kommunikationschefs des EDI fortgeschrieben, ohne dass dies eingeordnet wird.
- Es ist festzuhalten, dass der ehemalige Kommunikationschef des EDI erst sieben Wochen nach seiner Anhörung durch die GPK seinen privaten Emailaccount aufgehoben hat. Dessen Inhalt hat nicht er, sondern die Swisscom gelöscht. Es handelt sich umso mehr nicht um einen Vertuschungsversuch, als dass diese Emails bereits vom ehemalige a.o. Staatsanwalt sichergestellt worden sind. Dass er diese Mails nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat, ist angesichts der Siegelung dieser Mails im Strafverfahren naheliegend.
Letzte Änderung 17.11.2023
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