Das Programm «Selbstbestimmtes Leben» ist Teil der Behindertenpolitik. Das Programm wurde von der «Arbeitsgruppe Behindertenpolitik» von Bund und Kantonen entwickelt und will mit konkreten Massnahmen ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz fördern. Diese Massnahmen werden in fünf ausgewählten Handlungsfeldern umgesetzt:
- Freie Wahl des Wohnortes und der Wohnform
- Selbstbestimmung bei der Wahl der Tagesstruktur (Beschäftigung mit und ohne Lohn)
- Flexibilität und Individualisierung von spezifischen Unterstützungsangeboten (inkl. Assistenz)
- Öffnung von allgemeinen Dienstleistungen und Einrichtungen
- Mitwirkung bei Entscheidungen von Behörden und von Institutionen.
Das Programm hat im 2018 begonnen und dauert bis 2021. Die ersten beiden Jahre galten vor allem dem Aufbau der Zusammenarbeit in der Behindertenpolitik sowie der Ausdifferenzierung der Handlungsfelder. Es war und ist weiterhin wichtig, nicht nur die einzelnen Themen zu vertiefen, sondern auch die Querbezüge untereinander besser zu erfassen und sichtbar zu machen. Ebenso soll die Vernetzung der involvierten Akteure auf allen föderalen Ebenen weiterhin vorangetrieben werden.
In der zweiten Phase des Programms «Selbstbestimmtes Leben» 2020/21 wird grundsätzlich an allen fünf Themen weitergearbeitet. Jedoch liegt der Fokus vor allem auf den letzten beiden Handlungsfeldern «Öffnung von allgemeinen Dienstleistungen und Einrichtungen» und «Mitwirkung bei Entscheidungen von Behörden und von Institutionen». Gleichzeitig soll das Thema «Alter» mitberücksichtigt. werden.
Die «Arbeitsgruppe Behindertenpolitik» von Bund und Kantonen plant und koordiniert derzeit die anstehenden Aktivitäten und Projekte:
- So soll im Frühsommer 2020 eine Umfrage in den Kantonen (kantonale Beauftragte für Behindertenfragen, FBBF und regionale Behindertenkonferenzen) durchgeführt werden, um Instrumente und auch Erfahrungswerte in Bezug auf die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen bzw. von Behindertenorganisationen zu erheben.
- Im Herbst 2020 wird ein Austausch zwischen Behördenvertretern und Vertretern der Zivilgesellschaft stattfinden, um den Grad der «Verbindlichkeit» in der staatlichen Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention sowie der Behindertenpolitik im Allgemeinen zu diskutieren.
- Auch die Jahrestagung von EBGB, BSV und SODK vom 3. Dezember 2020 mit dem Arbeitstitel «Partizipation als Chance» soll insbesondere das Element der Selbstvertretung und der Ermächtigung in den Vordergrund stellen und inhaltlich im Wesentlichen aus den Kreisen der Zivilgesellschaft gespeist werden.
- Während im laufenden Jahr trotz der erschwerenden Massnahmen zur Eindämmung von COVID-19 vor allem die «Mitwirkung bei Entscheidungen von Behörden und von Institutionen» im Zentrum steht, soll 2021 das Augenmerk mit mehreren konkreten Projekten und Aktivitäten insbesondere der «Öffnung von allgemeinen Dienstleistungen und Einrichtungen» gelten.
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