Newsletter EBGB 2/2020: Informieren Sie sich über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

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Schwerpunktthema «Selbstbestimmtes Leben»

Die Schwerpunkte des Programms «Selbstbestimmtes Leben» für die Jahre 2020/21

Das Programm «Selbstbestimmtes Leben» ist Teil der Behindertenpolitik. Das Programm wurde von der «Arbeitsgruppe Behindertenpolitik» von Bund und Kantonen entwickelt und will mit konkreten Massnahmen ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz fördern. Diese Massnahmen werden in fünf ausgewählten Handlungsfeldern umgesetzt:

  • Freie Wahl des Wohnortes und der Wohnform
  • Selbstbestimmung bei der Wahl der Tagesstruktur (Beschäftigung mit und ohne Lohn)
  • Flexibilität und Individualisierung von spezifischen Unterstützungsangeboten (inkl. Assistenz)
  • Öffnung von allgemeinen Dienstleistungen und Einrichtungen
  • Mitwirkung bei Entscheidungen von Behörden und von Institutionen.

Das Programm hat im 2018 begonnen und dauert bis 2021. Die ersten beiden Jahre galten vor allem dem Aufbau der Zusammenarbeit in der Behindertenpolitik sowie der Ausdifferenzierung der Handlungsfelder. Es war und ist weiterhin wichtig, nicht nur die einzelnen Themen zu vertiefen, sondern auch die Querbezüge untereinander besser zu erfassen und sichtbar zu machen. Ebenso soll die Vernetzung der involvierten Akteure auf allen föderalen Ebenen weiterhin vorangetrieben werden.

In der zweiten Phase des Programms «Selbstbestimmtes Leben» 2020/21 wird grundsätzlich an allen fünf Themen weitergearbeitet. Jedoch liegt der Fokus vor allem auf den letzten beiden Handlungsfeldern «Öffnung von allgemeinen Dienstleistungen und Einrichtungen» und «Mitwirkung bei Entscheidungen von Behörden und von Institutionen». Gleichzeitig soll das Thema «Alter» mitberücksichtigt. werden.

Die «Arbeitsgruppe Behindertenpolitik» von Bund und Kantonen plant und koordiniert derzeit die anstehenden Aktivitäten und Projekte:

  • So soll im Frühsommer 2020 eine Umfrage in den Kantonen (kantonale Beauftragte für Behindertenfragen, FBBF und regionale Behindertenkonferenzen) durchgeführt werden, um Instrumente und auch Erfahrungswerte in Bezug auf die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen bzw. von Behindertenorganisationen zu erheben.
  • Im Herbst 2020 wird ein Austausch zwischen Behördenvertretern und Vertretern der Zivilgesellschaft stattfinden, um den Grad der «Verbindlichkeit» in der staatlichen Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention sowie der Behindertenpolitik im Allgemeinen zu diskutieren.
  • Auch die Jahrestagung von EBGB, BSV und SODK vom 3. Dezember 2020 mit dem Arbeitstitel «Partizipation als Chance» soll insbesondere das Element der Selbstvertretung und der Ermächtigung in den Vordergrund stellen und inhaltlich im Wesentlichen aus den Kreisen der Zivilgesellschaft gespeist werden.
  • Während im laufenden Jahr trotz der erschwerenden Massnahmen zur Eindämmung von COVID-19 vor allem die «Mitwirkung bei Entscheidungen von Behörden und von Institutionen» im Zentrum steht, soll 2021 das Augenmerk mit mehreren konkreten Projekten und Aktivitäten insbesondere der «Öffnung von allgemeinen Dienstleistungen und Einrichtungen» gelten.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:


Schwerpunktthema «E-Accessibility»

Weitere Informationen über das Coronavirus in leichter Sprache und in Gebärdensprache

Schutz der Bevölkerung und Erhalt der Gesundheit. Das ist das oberste Gut und muss konsequent umgesetzt werden. Dafür müssen alle Personen in der Schweiz Informationen zum Coronavirus erhalten und verstehen können. Verschiedene Bundesämter haben ihre Informationen dazu in leichter Sprache sowie in Gebärdensprache erweitert. Sie finden die aktuellsten Informationen unter folgenden Links:


Finanzhilfen

Welche Projekte unterstützen wir? Hier finden Sie Kurzbeschreibungen über laufende Projekte, welche das EBGB finanziell unterstützt. 

In dieser Ausgabe: 

  • Nachhaltige Methode zum Umgang mit Verhaltensbehinderungen
  • Kulturerlebnisse für gehörlose Personen
  • Unternehmen über Gleichstellung in der Arbeit informieren
  • Innovatives Modell für selbstständiges Wohnen
  • Bewegungsförderungsprogramm für Schulkinder
  • Übersicht über die kantonalen Massnahmen zur schulischen Integration
 
 

Projekte im Fokus

Wie haben unsere Finanzhilfen konkret zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beigetragen? Hier präsentieren Ihnen Projektorganisationen laufend die Resultate ihrer bereits abgeschlossenen Projekte, welche das EBGB finanziell unterstützt hat.

Wahlhilfe in leichter Sprache

Die Broschüre in leichter Sprache zum Thema Wahlen erleichterte Menschen mit geistiger Behinderung das Teilnehmen an den eidgenössischen Wahlen 2019. Insieme Schweiz und easyvote wollten damit die politische Partizipation ermöglichen sowie die Bevölkerung auf das Thema «Wahlrecht von Menschen mit Behinderung» sensibilisieren. Weiter wurden auch auf die Problematik und Wichtigkeit von verständlichen Informationen aufmerksam gemacht. Eine Ressource hierfür war eine Arbeitsgruppe, in der Menschen mit Behinderungen ihre Inputs geben konnten.

 

News Ausland

Mündliche Präsentation des Initialstaatenberichts der Schweiz vor dem BRK-Ausschuss

Die ursprünglich für März 2020 (9. - 27. März) geplante Sitzung des BRK-Ausschusses konnte wegen der Coronakrise nicht durchgeführt werden. Die Schweiz hätte ihren Initialstaatenbericht an der Sitzung von August/September 2020 (voraussichtlich 17. August - 11. September 2020) vorstellen sollen. Aufgrund der Verschiebung der März-Sitzung wird nun auch Präsentation der Schweiz zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.
Die Schweiz ist im Übrigen nach wie vor verpflichtet, bis am 8. Juni 2020 ihre Antwort auf die List of Issues des Ausschusses einzureichen.

Mehr Infos zum Prozess des Staatenberichtes mit den ursprünglichen Daten finden Sie hier:

 

Fachkontakt
Letzte Änderung 22.02.2018

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