Behindertenpolitik 2023-2026

Symbolbild: Behindertenpolitik

In der Schweiz lebt rund ein Fünftel der Wohnbevölkerung mit einer Behinderung, unter ihnen auch Kinder und Jugendliche sowie betagte Menschen. Der Bundesrat möchte, dass sie alle gleichgestellt und selbstbestimmt leben und umfassend am öffentlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Mit der Behindertenpolitik 2023-2026 schlägt er daher eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) vor. Diese wird begleitet von vier Programmen in den Themen «Arbeit», «Dienstleistungen», «Wohnen» und «Partizipation», welche Umsetzungshilfen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft entwickeln sollen. Die Programme werden vom EBGB geleitet und zusammen mit Akteuren öffentlicher Verwaltungen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft umgesetzt.

Teilrevision BehiG

Der Bundesrat schlägt eine Revision des BehiG mit Regulierungen in folgenden Bereichen vor:

Arbeit: Menschen mit Behinderung werden explizit vor Diskriminierung geschützt. Arbeitgebende sind verpflichtet, zumutbare Massnahmen zu treffen, damit Mitarbeitende mit Behinderungen gleichgestellt einer Arbeit nachgehen können.

Dienstleistungen: Menschen mit Behinderung müssen Zugang haben zu Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Private sind verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit Menschen mit Behinderungen diese Dienstleistungen ohne erschwerende Bedingungen in Anspruch nehmen können.

Gebärdensprache: Die drei schweizerischen Gebärdensprachen werden anerkannt. Die Gleichstellung von gehörlosen Personen bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und im Arbeitsleben wird gefördert.

Weitere Informationen zur Teilrevision BehiG

Programm «Arbeit»

Menschen mit Behinderungen sind im Zugang zum Berufsleben mit vielen Hürden konfrontiert und erfahren in der Arbeitswelt oft Benachteiligungen. Ziel des Programms ist daher, die Gleichstellung und Inklusion in der Arbeitswelt und damit auch den Zugang von Menschen mit Behinderungen zur Arbeit zu verbessern. Bis 2026 sollen dafür von Bund und Partnern erarbeitete Instrumente zur Förderung eines inklusiven Arbeitsumfeldes ergänzt, aufbereitet sowie besser bekannt gemacht und vermittelt werden. Das Programm soll zudem dazu beitragen, die Durchlässigkeit zwischen dem geschützten und dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern.

Weitere Informationen zum Thema Arbeit

Programm «Dienstleistungen»

Ein hindernisfreier Zugang zu Dienstleistungen und Einrichtungen ist für Menschen mit Behinderungen auch heute noch keine Selbstverständlichkeit. Ziel des Programms ist daher, dass die Hindernisse im Zugang zu Dienstleistungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen abgebaut werden – insbesondere im digitalen Raum. Die zunehmende Digitalisierung ist für Menschen mit Behinderungen eine Chance. Digitalisierung kann jedoch eine Hürde darstellen, wenn die digitalen Angebote selbst nicht barrierefrei ausgestaltet sind. Aus diesem Grund verfolgt das Programm bis 2026 folgende Ziele:
- Aufbau eines Netzwerkes zur digitalen Inklusion.
- Verbesserung des Zugangs zu Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
- Verbesserung der Zugänglichkeit des digitalen Leistungsangebots des Bundes.

Weitere Informationen zum Thema Digitale Inklusion und Dienstleistungen

Programm «Wohnen»

Menschen mit Behinderungen sind nach wie vor stark eingeschränkt in der Wahl ihrer Wohnform. Ziel des Programms ist daher, die Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Angeboten sowie zwischen Dienstleistungen im institutionellen wie auch im ambulanten Setting zu verbessern. Die Kompetenzen wie auch die Finanzierung für das Bereitstellen und Erbringen solcher Leistungen sind jedoch stark verflochten. Daher soll bis 2026 einerseits das bestehende Angebot geprüft und allenfalls weiterentwickelt, andererseits das Zusammenspiel der Massnahmen von Bund und Kantonen verbessert werden.

Weitere Informationen zum Thema Wohnen

Programm «Partizipation»

Menschen mit Behinderungen haben oft eingeschränkte Möglichkeiten über ihr Leben bestimmen zu können, sich am gesellschaftlichen Diskurs beteiligen und politisch mitentscheiden zu können, Ziel des Programms ist daher, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen am politischen und gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Im Sinn eines Querschnittthemas soll dafür bis 2026 die Partizipation von Menschen mit Behinderungen in allen Handlungsfeldern der Behindertenpolitik des Bundes exemplarisch umgesetzt werden. Weiter werden Möglichkeiten der Partizipation gebündelt und bekannt gemacht, die politische Partizipation gefördert, und Möglichkeiten der assistierten Entscheidfindung analysiert und erprobt.

Weitere Informationen zum Thema politische Partizipation
 

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 28.08.2024

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