Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderungen. Niemand darf aufgrund einer Behinderung diskriminiert oder benachteiligt werden. Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Chancengleichheit, Autonomie und Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben.
Die allgemeinen Gesetze reichen teilweise nicht aus, um den besonderen Umständen von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden. Auf nationaler und internationaler Ebene wurden deshalb weitere spezifische Rechtsgrundlagen entwickelt, welche auf die Situation von Menschen mit Behinderungen konkret eingehen oder die allgemein gültigen Grundrechte im speziellen näher erklären. Das sind in der Schweiz zum Beispiel das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG und auf internationaler Ebene die Behindertenrechtskonvention BRK.