Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes

Evaluation 10 Jahre BehiG (2015)

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) von 2004 bezweckt, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Es sieht insbesondere Massnahmen zur Verbesserung des Zugangs zur gebauten Umwelt und der Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrs und von staatlichen Dienstleistungen vor.

Eine externe Evaluation des BehiG kommt zum Schluss: Das Gesetz hat zu wesentlichen Verbesserungen geführt, und zwar vor allem dort, wo es klare Vorgaben macht oder klare Zuständigkeiten vorsieht. Dies gilt für den öffentlichen Verkehr und mit gewissen Einschränkungen auch für Bauten und Anlagen sowie Informations- und Kommunikationsdienstleistungen des Bundes auf Internet. Die Evaluation zeigt in den genannten Bereichen auch verschiedene Optimierungsmöglichkeiten auf (Sensibilisierung und Information, Stärkung der Durchsetzungsmöglichkeiten, Schliessen materieller Lücken etwa bei Dienstleistungen Privater oder im Zusammenhang mit privaten Arbeitsverhältnissen).

Die Evaluation weist zudem darauf hin, dass das BehiG über die Förderung der Zugänglichkeit nur beschränkt dazu beigetragen hat, den verfassungsrechtlichen Auftrag zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Sie führt dies vor allem auf eine mangelnde Einbettung der Behindertengleichstellung in den Gesamtkontext der Politik zugunsten von Menschen mit Behinderungen zurück.


Evaluation 5 Jahre BehiG (2009)

Am internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen halten Bundesrat Didier Burkhalter, die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe DOK und der Gleichstellungsrat Égalité Handicap sowie der Beauftragte des Kantons Basel-Stadt für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zusammen Rückschau auf die Erfahrungen in den fünf Jahren seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes und formulieren erste Schlüsse für die Zukunft.

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