Die Geschäftsstelle koordiniert die Umsetzung der E-Accessibility in der Bundesverwaltung. Sie berät die Departemente und die Bundeskanzlei in Fragen des barrierefreien Zugangs zu Behördendienstleistungen des Bundes und nimmt Einsitz in verschiede Gremien und Arbeitsgruppen. Die Geschäftsstelle ist beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen angesiedelt.
Sehen Sie hier im Video wichtige Tipps und Inputs für die Umsetzung der Barrierefreiheit anhand des Beispiels der Plattform SDGital2030.ch Barrierefreiheit ist auch Teil der digitalen Nachhaltigkeit und Thema innerhalb der Sustainable Development Goals, SDGs der «Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung», insbesondere in Ziel Nummer 4 (Hochwertige Bildung) oder im Ziel 10 (Weniger Ungleichheiten). Im untenstehenden Video des EDA und des EBGB erhalten Sie einen Einblick in das Thema.
SDGital2030 – E-Accessibility
Das Video zeigt neben konkreten Tipps für die E-Accessibility Einblicke in die Arbeiten zur digitalen Barrierefreiheit in der Bundesverwaltung sowie in der Agenda 2030 für nachhaltige Enwicklung. Ein Video des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten - EDA in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen - EBGB.
Vorgaben
Der Bund hat den eCH-0059 Accessibility Standard am 21. Mai 2021 als verbindliche IKT-Vorgabe übernommen. Darin sind Angaben zu den Verpflichtungen betreffend Leichter Sprache und Gebärdensprache konkretisiert. Der Standard ist stellt keine neue rechtliche Verpflichtung dar, sondern dient einer Priorisierung und Standardisierung bei der Umsetzung der bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben.