Bei der Umsetzung der E-Accessibility ist ein ganzheitliches Denken nötig. Es reicht nicht, nur die Informationen auf den Webseiten barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Interne Abläufe müssen optimiert werden. Wissen soll verteilt und gesichert werden. Bei eingekauften Leistungen, wie Broschüren oder Software, muss die Barrierefreiheit bereits zu Beginn in der Ausschreibung und im Vertrag definiert werden. Damit Angestellte mit Behinderungen bei der Bundesverwaltung arbeiten können, müssen die entsprechenden Arbeitsprogramme ebenfalls barrierefrei bedienbar sein. Und nicht zuletzt: Wer denkt an einem stressigen Arbeitstag noch an die Barrierefreiheit? Die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung sollen sensibilisiert werden und grösstmögliche Unterstützung und Hilfsmittel erhalten. Die E-Accessibility soll effizient umgesetzt werden können.
Damit dieses Ziel erreicht werden kann, wurde eine interdepartementale Arbeitsgruppe Internet-Barrierefreiheit IDA BF sowie die Geschäftsstelle E-Accessibility eingesetzt. Beide haben den «Aktionsplan E-Accessibility 2015 -2017» umgesetzt. Ziel des Aktionsplans war, die E-Accessibility in der ganzen Bundesverwaltung zu verankern. Dazu wurden Verwaltungseinheiten insbesondere darin unterstützt, Prozesse und Strukturen zu verbessern und die E-Accessibility in Abläufe und Vorgaben zu integrieren.
Die 2018 extern durchgeführte Evaluation des Aktionsplans hat ergeben:
«In Bezug auf die E-Accessibility von Webauftritten kann die Bundesverwaltung bereits heute eine Vorbildfunktion einnehmen. Obwohl nach wie vor grosser Handlungsbedarf besteht, erfüllt sie einen Teil der Kriterien nach WCAG bereits gut und im nationalen Vergleich besser als die getesteten Kantone, Städte und die Privatwirtschaft. » (Evaluationsbericht, S. 35).