Umsetzung

Gleichstellung im Bereich der Arbeit ist möglich. Dazu müssen wir Hindernisse beim Zugang zur Arbeit abbauen. Und das Arbeitsumfeld so gestalten, dass es den Bedürfnissen von Arbeitenden mit Behinderungen Rechnung trägt.

Der Bund als Arbeitgeber hat eine besondere Verpflichtung für die berufliche Integration. Zudem will der Bund eine Vorbildfunktion übernehmen. Das Eidgenössische Personalamt EPA übernimmt die Koordination der beruflichen Eingliederungsmassnahmen. Das EBGB fördert mit dem Programm «Gleichstellung und Arbeit» eine nationale Sensibilisierung für barrierefreie Arbeitsorte.

Programm «Gleichstellung und Arbeit»

Das EBGB startete 2018 mit dem Programm «Gleichstellung und Arbeit». Dieses richtet sich neben Bund und Kantone insbesondere auch an Behindertenorganisationen, Unternehmen sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter. Das Programm soll die Massnahmen der Invalidenversicherung IV, die sich grösstenteils auf das Individuum richten, ergänzen. Dabei wollen wir folgende vier Ziele erreichen:

  • Grundlagen: Wissen über Gleichstellungsmassnahmen und ihre Wirkungen ist konsolidiert und weiterentwickelt.
  • Realisierung: Umsetzung von Gleichstellungsmassnahmen auf Ebene Bund, Kantone und Private ist angestossen.
  • Kommunikation: Vorhandenes Wissen ist aufbereitet und interessierte Beteiligte in geeigneter Form informiert.
  • Vernetzung: Akteure innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung sind vernetzt.

Die dazugehörigen Massnahmen sind im Kapitel 4.2.1. im Bericht «Behindertenpolitik» im Detail beschrieben.

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Letzte Änderung 28.04.2021

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