Selbstbestimmtes Leben

Symbolbild: Selbstbestimmtes Leben

Will ich oder muss ich an diesem Ort wohnen? Will ich oder muss ich diese Ausbildung absolvieren? Klar, diese Fragen gelten für alle Menschen. Aber Menschen mit Behinderungen können öfters als andere nicht selbst entscheiden.

Selbstbestimmt leben bedeutet: Ich bestimme über mich und mein Leben selbst. Dazu gehört zum Beispiel: Ich kann selbst entscheiden, welche Freizeitaktivitäten ich ausübe und habe dazu verschiedene Wahlmöglichkeiten. Oder ich entscheide mich, ob ich an einer Veranstaltung teilnehmen möchte oder nicht. Und wenn ich möchte, habe ich auch Zugang zu einer solchen Veranstaltung. Wie auch zu Dienstleistungen und Einrichtungen, welche für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Selbstbestimmt bedeutet unter anderem, die Wahl zu haben und nicht von Beginn weg ausgeschlossen zu sein oder durch Barrieren keine Wahlmöglichkeiten zu haben.

Ein grosses Thema dabei ist die selbstbestimmte Wahl des Wohnorts und der Wohnform. Mit persönlicher Assistenz ist selbstständiges Wohnen oft möglich. Statistiken zeigen, dass die Mehrheit der Personen mit einer körperlichen Behinderung selbstständig zu Hause wohnen. Menschen mit geistigen Behinderungen leben im Verhältnis dazu viel häufiger in betreuten Einrichtungen. Eine wichtige Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben ist die materielle Existenzsicherung. Eine solche ermöglicht, eigene Entscheidungen treffen zu können und eine gewisse Unabhängigkeit – auch in finanzieller Hinsicht.

Selbstbestimmung betrifft das ganze Leben. Die Selbstbestimmung ist in der Schweiz noch nicht so fortgeschritten, wie wir das gerne hätten. Deshalb widmen sich Bund, Kantone und der Nationale Dialog Sozialpolitik Schweiz NDS derzeit dem Themenschwerpunkt «Selbstbestimmtes Leben». Erfahren Sie mehr in der entsprechenden Rubrik.

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Letzte Änderung 25.05.2020

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