Gesetzliche Grundlagen

Für die Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens gibt es gesetzliche Grundlagen aus verschiedenen Bereichen. Von zentraler Bedeutung ist das Gesetz über die Invalidenversicherung IV. Sie gleicht einen aufgrund der Behinderung erfahrenen Einkommensverlust aus und ermöglicht so den Berechtigten ihre finanzielle Autonomie zu erhalten.

Im Bereich Wohnen sieht das Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen IFEG vor, dass jeder Person mit Behinderung, die darauf angewiesen ist und dies wünscht, der Zugang zu einer Institution unabhängig von ihren finanziellen Mitteln, ihren persönlichen Verhältnissen und ihrem Gesundheitszustand gewährleistet werden muss.

Das BehiG zielt darauf ab, Dienstleistungen, die zur eigenständigen Bewältigung des Alltags nötig sind, gemeindenah und ausserhalb von Institutionen zur Förderung der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stellen.

Innerhalb des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB ist die Beistandschaft im Rahmen des Erwachsenenschutzrechts geregelt. Diesbezügliche Entscheide und Massnahmen zielen immer auf die grösstmögliche Wahrung der Selbstbestimmung – ohne den Schutz der betroffenen Personen zu gefährden.

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Letzte Änderung 12.07.2019

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