Bernhard Krauss

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Bernhard Krauss ist Leiter der Koordinationsstelle Behindertenrechte beim Kanton Zürich.

«Selbstbestimmtes Leben»: eine persönliche und auch politische Herausforderung

In unserer Gesellschaft haben Selbstbestimmung und damit auch Selbstverantwortung (nicht nur in Pandemiezeiten) einen hohen Wert. Für jeden Menschen stellt dies eine lebenslange Herausforderung dar.

Wenn die Gesellschaft vom Individuum Selbstbestimmung und Selbstverantwortung verlangt, dann steht sie auch in der Pflicht, die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen dafür zu gewährleisten. Dabei hat sie bei der Entwicklung von Massnahmen und der Entscheidfindung die Betroffenen einzubeziehen. «Nichts über uns ohne uns! » Diese Forderung muss auf allen föderalen Ebenen vermehrt umgesetzt werden. Ein Beispiel:

Das Zürcher Mitwirkungsmodell «Partizipation Kanton Zürich»

Zwischen dem Kantonalen Sozialamt und der Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) wurde im Jahr 2019 ein Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen. Zentrale Absicht ist es, ein Mitwirkungsmodell zu realisieren, das die Partizipation der Betroffenen strukturell verankert und nicht von «Zufälligkeiten» abhängig macht. Die Zusammenarbeit mit «Partizipation Kanton Zürich» ist auf Dauer angelegt. Einbezogen werden alle Gruppen von Menschen mit Behinderung.

«Partizipation Kanton Zürich» war bereits aktiv. So wurden mit Blick auf die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention Handlungsbedarf und Prioritäten der verschiedenen Gruppen diskutiert und auf dieser Grundlage Forderungen an die zuständigen Ebenen formuliert. 61 Einzelpersonen und Delegierte von Institutionen beteiligten sich an diesem Prozess. Die dabei entstandene Liste der Top-Prioritäten wurde vom Kantonalen Sozialamt entgegengenommen und den zuständigen Stellen der kantonalen Verwaltung weitergeleitet.

Am Kantonalen Impulstag für die Gemeinden berichtete «Partizipation Kanton Zürich» über die bisherigen Aktivitäten. In der «BRK-Spurgruppe Gemeinden», einem Austauschgremium von Verantwortlichen der Gemeinden zur Umsetzung der UNO-BRK, sind BKZ und Partizipation Kanton Zürich mit Vertretungen beteiligt. Aktuell erstellt das Kantonale Sozialamt eine Good-Practice-Sammlung von Projekten zur Umsetzung der UNO-BRK. Auch hier sind die involvierten Expertinnen und Experten in der Mehrzahl Menschen mit Behinderung.

Das Beispiel Partizipation wird inzwischen von ersten Gemeinden übernommen. Auf nationaler Ebene fehlt eine solche Partizipation noch. Auch dort hätte ein «Netzwerk Partizipation» grosses Potential, um Mitwirkung Realität werden zu lassen.

Bernhard Krauss, Februar 2021

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Letzte Änderung 01.02.2021

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