Unser Auftrag

*

Was macht das EBGB? Wir informieren über Themen der Gleichstellung, setzen Gleichstellung um, koordinieren die verschiedenen Arbeiten zur Gleichstellung und berichten über die Entwicklung der Gleichstellung. Gleichstellung bedeutet, dass alle Menschen die gleichen Chancen haben und an allen Lebensbereichen selbstständig teilhaben können.

Wir informieren

«Wenn ich das gewusst hätte…» Benachteiligungen entstehen zum Teil aus Unwissen oder auch weil die Gesetze nicht bekannt sind. Das soll nicht sein. Wir informieren und sensibilisieren zu wichtigen Themen der Gleichstellung. Besuchen Sie unsere Webseite oder abonnieren Sie unseren Newsletter.

Wir koordinieren

Gleichstellung muss von allen Stellen und in allen Projekten mitgedacht werden - eine Querschnittsaufgabe. Wir koordinieren die verschiedenen Arbeiten im Bereich der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Arbeiten von Behörden und Privaten, Fachstellen, Verbänden sowie Behindertenorganisationen. Für eine gelungene Umsetzung ist Vernetzung sehr wichtig. Wir fördern diese Vernetzung innerhalb der Bundesverwaltung. Auch verstärken wir die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Dazu trägt die Behindertenpolitik bei.

Wir setzen um

Wir setzen inhaltliche Schwerpunkte. Seit 2017 zum Beispiel mit dem Programm «Gleichstellung und Arbeit». Darin sind Analysen und verschiedene Projekte im Bereich Arbeit geplant. Zudem werden wir Arbeitgeber sensibilisieren und informieren. Das Programm soll helfen, Barrieren im Arbeitsumfeld abzubauen. Einen weiteren Schwerpunkt setzen wir mit unseren Massnahmen zur barrierefreien Kommunikation im Bereich E-Accessibility.

Ebenso haben wir die Möglichkeit, Sie bei der Umsetzung Ihrer Projekte finanziell zu unterstützen. Der Bund unterstützt Projekte, welche die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen fördern, mit finanziellen Beiträgen. Das sind z.B. Projekte in den Bereichen Bildung, Arbeit oder Selbstbestimmung.

Wir erstatten Bericht

Wie sieht es mit der Gleichstellung tatsächlich aus? Dazu verfolgen wir die Umsetzung der Gleichstellung in der Schweiz. Diese Standortbestimmung ist wichtig für die Schweiz, aber auch für die internationale Berichterstattung. Die Schweiz berichtet dem Behindertenrechtsausschuss der UNO regelmässig über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Das EBGB koordiniert diese Berichterstattung.

Letzte Änderung 11.08.2021

Zum Seitenanfang

https://www.edi.admin.ch/content/edi/de/home/fachstellen/ebgb/das-ebgb/unser-auftrag.html