Welche Projekte können unterstützt werden?
Wir können Projekte aus verschiedenen Themenbereiche fördern. Damit die Unterstützung möglich ist, sind wir an gewisse Voraussetzungen und Kriterien gebunden. Erfahren Sie hier, welche das sind.
Bei Fragen sind wir für Sie da: projekte-ebgb@gs-edi.admin.ch.
Bereiche
Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen können Beiträge zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen an Pilotversuche, zur Integration ins Erwerbsleben sowie für besondere Massnahmen für Sprach-, Hör- oder Sehbehinderte gesprochen werden. Projekte zur besseren Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen können in verschiedenen Bereichen durchgeführt werden, wie beispielsweise Bildung, berufliche Tätigkeit, Wohnen, Mobilität, Kultur oder Sport. Beiträge an Pilotversuche zur Integration ins Erwerbsleben dienen dazu, die Massnahmen der Invalidenversicherung zu ergänzen. Möglich sind beispielsweise Projekte, welche die Förderung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen in Betrieben, oder die Erprobung von Zusammenarbeitsformen im Rahmen der Gleichstellung zum Ziel haben. Schliesslich können Massnahmen unterstützt werden, mit denen die Ausbildung Sprach- und Hörbehinderter in der Gebärden- und Lautsprache sowie die Sprachkenntnisse Sehbehinderter gefördert werden.
Bauliche Massnahmen können im Rahmen der Finanzhilfen nicht unterstützt werden.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Projekteingabe sind die folgenden:
- Die Trägerschaft muss eine gesamtschweizerische oder sprachregional tätige Organisation, ein Kanton, oder eine Gemeinde sein; mit Ausnahme von Pilotversuchen zur Integration ins Erwerbsleben.
- Das Vorhaben muss einen Projektcharakter mit klarem Anfang und Ende aufweisen.
- Das Projekt soll seine Wirkung in der Schweiz entfalten.
- Die Trägerschaft muss einen ausgewiesenen Anteil an Eigenleistungen, oder weiteren Finanzierungsquellen erbringen (Richtwert 50%).
- Vollständigkeit: Es können nur Gesuche bearbeitet werden, welche vollständig und termingerecht ausgefüllt sind. Vergleichen Sie hierzu die Informationen unter: «Wie stellen Sie ein Gesuch um Projektfinanzierung?»
Rahmenbedingungen für Vorprojekte:
Laufzeit: maximal 1 Jahr.
Beitrag: maximal 15'000 CHF.
Antragsteller: Selbsthilfeorganisationen (national oder sprachregional tätig), welche einen Mangel an Kompetenzen und Ressourcen in der Projektplanung aufweisen.
Termine: Kann jederzeit eingereicht werden.
Erfüllen mehr Projekte alle Kriterien, als finanziell unterstützt werden können, schlägt das EBGB dem EDI eine Priorisierung vor.