Welche Projekte können unterstützt werden?

Wir können Projekte aus verschiedenen Themenbereiche fördern. Damit die Unterstützung möglich ist, sind wir an gewisse Voraussetzungen und Kriterien gebunden. Erfahren Sie hier, welche das sind.

Bei Fragen sind wir für Sie da: projekte-ebgb@gs-edi.admin.ch.

Bereiche

Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen können Beiträge zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen an Pilotversuche, zur Integration ins Erwerbsleben sowie für besondere Massnahmen für Sprach-, Hör- oder Sehbehinderte gesprochen werden. Projekte zur besseren Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen können in verschiedenen Bereichen durchgeführt werden, wie beispielsweise Bildung, berufliche Tätigkeit, Wohnen, Mobilität, Kultur oder Sport. Beiträge an Pilotversuche zur Integration ins Erwerbsleben dienen dazu, die Massnahmen der Invalidenversicherung zu ergänzen. Möglich sind beispielsweise Projekte, welche die Förderung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen in Betrieben, oder die Erprobung von Zusammenarbeitsformen im Rahmen der Gleichstellung zum Ziel haben. Schliesslich können Massnahmen unterstützt werden, mit denen die Ausbildung Sprach- und Hörbehinderter in der Gebärden- und Lautsprache sowie die Sprachkenntnisse Sehbehinderter gefördert werden.

Bauliche Massnahmen können im Rahmen der Finanzhilfen nicht unterstützt werden.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Projekteingabe sind die folgenden:

  • Die Trägerschaft muss eine gesamtschweizerische oder sprachregional tätige Organisation, ein Kanton, oder eine Gemeinde sein; mit Ausnahme von Pilotversuchen zur Integration ins Erwerbsleben.
  • Das Vorhaben muss einen Projektcharakter mit klarem Anfang und Ende aufweisen.
  • Das Projekt soll seine Wirkung in der Schweiz entfalten.
  • Die Trägerschaft muss einen ausgewiesenen Anteil an Eigenleistungen, oder weiteren Finanzierungsquellen erbringen (Richtwert 50%).  
  • Vollständigkeit: Es können nur Gesuche bearbeitet werden, welche vollständig und termingerecht ausgefüllt sind. Vergleichen Sie hierzu die Informationen unter: «Wie stellen Sie ein Gesuch um Projektfinanzierung?»

Kriterien

  • Bedarfsnachweis: Eine Bedarfsanalyse bezieht den neusten Stand des Wissens ein, analysiert Lücken und zeigt auf, mit welchen Projektpartnern zusammengearbeitet werden muss.
  • Wirkung: Wirkungsorientierte Ziele streben eine Änderung des Wissens und Verhaltens der Zielgruppe sowie die Schaffung von Angeboten und Strukturen für die Zielgruppe an.
  • Nachhaltigkeit: Die Projektidee sollte sich längerfristig in bestehende Strukturen verankern lassen, bzw. soll die Weiterführung der Aktivitäten, oder die Ergebnisse nach Projektabschluss wenn möglich gesichert sein.
  • Übertragbarkeit: Unter Übertragbarkeit werden alle Aktivitäten verstanden, welche das Projekt, seine Produkte und Ergebnisse bekannt machen und verbreiten.
  • Innovationsgehalt: Innovativ heisst, dass neue Aspekte der Gleichstellung angegangen werden.

Spezialfälle

  • Sensibilisierungsprojekte müssen Teil einer übergeordneten Sensibilisierungsstrategie der Trägerschaft sein und einen konkreten Bezug zur Gleichstellung aufweisen, dessen Wirkung auch nach Abschluss des Projekts bestehen bleibt. Dies gilt insbesondere auch für Filme und Publikationen.
  • Konzerte oder Theaterproduktionen können ausnahmsweise unterstützt werden, falls spezifische neue Aspekte der Gleichstellung im Rahmen einer Aufführung angegangen werden sollen.
  • Wissenschaftliche Studien und Forschungsprojekte werden nur unterstützt, wenn sie ein konkretes Problem in der Praxis aufnehmen und der Transfer in die Praxis Teil des Projektes ist. Eine Finanzierung bedingt deshalb, dass eine Organisation aus der Praxis das Projekt wesentlich mitträgt.

Vorprojekte

  • Nicht alle Organisationen mit innovativen Ideen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung verfügen über die notwendigen Kompetenzen und Ressourcen in der Projektplanung. Um sicherzustellen, dass Selbsthilfeorganisationen mit wertvollen Ideen Chancen auf eine Projektunterstützung erhalten, kann das EBGB diese im Rahmen eines Vorprojektes bei der Erarbeitung eines Projektes unterstützen. Angesprochen werden damit kleine Selbsthilfeorganisationen, die national oder sprachregional tätig sind.
  • Das EBGB kann ausserdem bei allen Projekteingaben, anstelle des Projektes, in einer ersten Phase, ein Vorprojekt unterstützen, falls es die Projektidee als unterstützungswert aber noch nicht ausgereift genug erachtet.
  • Im Rahmen eines Vorprojektes können die Projektziele geklärt, Netzwerke aufgebaut und gefestigt, Evaluationskonzepte und Implementierungsstrategien geplant und vertiefte Bedarfsanalysen getätigt werden.
  • Finanzhilfen für Vorprojekte werden nur gewährt, wenn der Trägerschaft nicht zugemutet werden kann, die Kosten selbst zu tragen. Die maximal zugesprochene Finanzhilfe beträgt 15'000 CHF. Die Laufzeit eines Vorprojekts kann maximal ein Jahr dauern, ab Entscheid des EDI. Ein Vorprojekt kann jederzeit eingereicht werden.

Rahmenbedingungen für Vorprojekte:

Laufzeit: maximal 1 Jahr.
Beitrag: maximal 15'000 CHF.
Antragsteller: Selbsthilfeorganisationen (national oder sprachregional tätig), welche einen Mangel an Kompetenzen und Ressourcen in der Projektplanung aufweisen.
Termine: Kann jederzeit eingereicht werden.

Erfüllen mehr Projekte alle Kriterien, als finanziell unterstützt werden können, schlägt das EBGB dem EDI eine Priorisierung vor.

Letzte Änderung 19.05.2022

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