Medizinische Behandlung, Pflege und Betreuung von Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung im Akutspital und der ambulanten Versorgung
Projektziel und Zielgruppe
Ziel des Forschungsprojektes war es, Anforderungen an die Entwicklung von Praxisinstrumenten und -konzepten zu formulieren und konkrete Vorschläge für Begleitungs-, Schulungs- und Unterstützungsinstrumente zu machen, die Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und Beistände sowie Gesundheitsfachpersonen unterstützen können. Mit diesen Instrumenten sollen Behandlung, Pflege und Betreuung für Menschen mit Behinderungen verbessert und Gesundheitsfachpersonen in ihrer Arbeit entlastet werden.
Zielgruppen: Adressaten waren in erster Linie Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen und ihre Angehörigen sowie gesetzliche Beistände, Mitarbeitende in Betreuungsinstitutionen und Gesundheitsfachpersonen im Spital und Praxen.
Wie hilft dieses Projekt?
Im Rahmen des Projektes wurden Anforderungen an die Entwicklung von Praxisinstrumenten und -konzepten zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, ihren Angehörigen und Beiständen sowie von Gesundheitsfachpersonen formuliert und 14 konkrete Vorschläge für Begleitungs-, Schulungs- und Unterstützungsinstrumente erarbeitet. Bei den vorgeschlagenen Instrumenten und Konzepten handelt es sich unter anderem um Fort- und Weiterbildungen von Gesundheitsfachpersonen, eine Ansprechperson für Anliegen von Menschen mit Behinderungen, Rundtischgespräche und ethische Fallbesprechungen, eine webbasierte Informationsplattform und eine stellvertretende Behandlungsvereinbarung für urteilsunfähige Personen. Mit den Angeboten sollen die Autonomie von Menschen mit Behinderungen gestärkt sowie Behandlung, Pflege und Betreuung verbessert und Zugangsbarrieren reduziert werden.
Was hat dieses Projekt erreicht?
Hauptziel waren Vorschläge für Praxisinstrumente und-konzepte zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und zur Entlastungvon Gesundheitsfachpersonen. In dem Projekt wurden dazu 14 Begleitungs-,Schulungs- und Unterstützungsinstrumente entwickelt, die in Spitälern, Praxenund Betreuungsinstitutionen zusammen mit Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen oder Beiständen erarbeitet und umgesetzt werden. Diese Zielekonnten alle erreicht werden. Durch die Projektarbeit wurden die Gesundheitsfachpersonen stärker für die Problematik sensibilisiert.
Beispiel
Die im Rahmen des Projektes vorgeschlagenen 14 Begleitungs-, Schulungs- und Unterstützungsinstrumente werden derzeit in Betreuungsinstitutionen, Spitälern und Arztpraxen umgesetzt. Einige der vorgeschlagenen Instrumente und Konzepte bestehen bereits in wenigen Spitälern in der Schweiz, so beispielsweise eine zentrale Ansprechperson für die Versorgung von Menschen mit Behinderungen oder ein spezifisches Aufnahmeprozedere, und zwar in den Universitätsspitälern in Genf, Lausanne und Basel. Die hier gemachten Erfahrungen sind publizistisch dokumentiert, so dass die in Genf, Lausanne und Basel bestehenden Programme als Best-Practice-Beispiele verstanden und – erweitert um die Ergebnisse des Projektes – in anderen Spitälern implementiert werden können. Ein weiteres Instrument ist eine Behandlungsvereinbarung für Menschen mit einer geistigen Behinderung, die von Geburt urteilsunfähig sind. Schon während der Projektlaufzeit bestand an diesem Instrument reges Interesse, da eine bestehende Gesetzeslücke geschlossen werden kann. Für eine Interviewpartnerin ist der Nutzen des Projektes offensichtlich: «Ich finde es gut, wenn darüber geforscht wird – und etwas herausfliesst in die Gesellschaft.»
Herausforderungen
Im Rahmen des Projektes kam es im Zuge der Corona-Pandemie zu Verzögerungen, da Interviews und Fokusgruppen nicht wie geplant durchgeführt werden konnten. Eine grosse Herausforderung waren die knappen Zeitressourcen im Gesundheitswesen, was durch die Pandemie-Situation verschärft wurde. So war es nicht einfach, für Befragungen das Personal in Betreuungsinstitutionen und Spitälern zu erreichen. Aktuell stellt die Umsetzung und Implementierung der Projektergebnisse in Form der Praxisinstrumente und -konzepte eine besondere Herausforderung dar, da Entscheidungen zur Implementierung teilweise durch politische Akteure getroffen werden und es hier einer entsprechenden Sensibilisierung bedarf. Die Implementierung in Spitälern, Praxen und in Betreuungsinstitutionen braucht daher eine breite gesellschaftliche und politische Unterstützung.
Trägerschaft
Trägerschaft: Projekt der «Stiftung Dialog Ethik» als Hauptträger zusammen mit der «Schweizerischen Stiftung für das cerebral gelähmte Kind» (Stiftung Cerebral), der «Stiftung Wagerenhof», der «Stiftung Wohnraum für jüngere Behinderte» (Stiftung W.F.J.B.), dem «Luzerner Kantonsspital» (LUKS), dem «Kantonsspital Aarau» (KSA) und dem «Blinden-Fürsorge-Verein Innerschweiz» (BFVI) Projektregion: Projekt in der gesamten Schweiz mit Schwerpunkten bei den durchgeführten Befragungen in den Kantonen Zürich, Bern, Aargau und Luzern sowie bei den durchgeführten Expertengesprächen in den Kantonen Basel, Genf und Lausanne. Laufzeit: Juni 2021 bis Februar 2023 (paralleles Projekt mit ähnlicher Thematik: August 2020 bis Dezember 2022) Kontaktperson: Dr. sc. nat. Daniel Gregorowius, Stiftung Dialog Ethik, Schaffhauserstrasse 418, CH-8050 Zürich, Tel. +41 (0)44 252 42 01, info@dialog-ethik.ch Webseite: Webseite zum Projekt: www.dialog-ethik.ch/inklusive-medizin; Webseite des Hauptträgers: www.dialog-ethik.ch