Bekommen Sie von der IV einen Assistenz-Beitrag?
Haben Sie eine oder mehrere Assistenzen angestellt?
Dann sind die folgenden Regeln wichtig.
Diese Regeln gelten nur während der ausser-ordentlichen Lage.
Sie sind krank oder eine gefährdete Person.
Darum kommt die Assistenz nicht zur Arbeit.
Sie müssen der Assistenz weiter den Lohn zahlen.
Die IV braucht dazu kein Zeugnis von einem Arzt oder einer Ärztin.
Aber die IV prüft, ob die Assistenz einen Teil der Arbeit trotzdem machen kann.
Zum Beispiel: administrative Arbeiten oder Einkaufen.
Die IV übernimmt die Lohn-Zahlungen.
Diese Zahlungen werden nicht dem jährlichen Assistenz-Beitrag angerechnet.
Sie sind krank oder eine gefährdete Person.
Die Assistenz kommt trotzdem zur Arbeit.
Die Assistenz muss vor einer Ansteckung geschützt werden.
Darum wird die Pflege so weit wie möglich reduziert.
Aber alle lebenswichtigen Hilfen müssen gemacht werden.
Sie müssen alle Regeln einhalten,
damit die Assistenz geschützt ist.
Sie müssen Handschuhe und Desinfektions-Mittel haben.
Sie möchten die Assistenz vor dem Corona-Virus schützen
und verzichten auf die Hilfe der Assistenz.
Die Assistenz kommt nicht zur Arbeit.
Sie müssen der Assistenz weiter den Lohn zahlen.
Die IV braucht dazu kein Zeugnis von einem Arzt oder einer Ärztin.
Aber die IV prüft, ob die Assistenz einen Teil der Arbeit trotzdem machen kann.
Zum Beispiel: Administrative Arbeiten oder Einkaufen.
Die IV übernimmt die Lohn-Zahlungen.
Diese Zahlungen werden nicht dem jährlichen Assistenz-Beitrag angerechnet.
Die Assistenz ist krank oder muss zuhause bleiben.
Darum kann sie nicht zur Arbeit kommen.
Sie müssen der Assistenz weiter den Lohn zahlen.
Sie müssen den Lohn zahlen, bis die Assistenz wieder arbeiten kann.
Die Assistenz muss erst nach 10 Tagen ein Zeugnis von einem Arzt oder einer Ärztin bringen.
Die Assistenz muss die eigenen Kinder betreuen.
Darum kann sie nicht zur Arbeit kommen.
Sie bezahlen den Lohn für 3 Tage weiter.
Die IV übernimmt diese Lohn-Zahlung.
Nach diesen 3 Tagen bekommt die Assistenz ein Tag-Geld vom Bund.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Assistenz ist im Ausland und kann nicht zurück in die Schweiz.
Darum kann sie nicht zur Arbeit kommen.
Sie müssen der Assistenz keinen Lohn zahlen.
Die Assistenz muss Ferientage nehmen oder Überstunden einziehen.
Die IV übernimmt keine Lohn-Zahlungen.
Die Assistenz kommt nicht zur Arbeit.
Darum brauchen Sie mehr Leistungen der Spitex.
Es braucht dazu keine Revision des Assistenz-Beitrags.
Sie können nicht in Ihr Heim oder Ihre Tagesstätte.
Darum brauchen Sie mehr Assistenz.
Sie besuchen normalerweise ein Heim oder eine Sonderschule oder eine Werkstätte.
Sie können nicht dorthin, weil die Einrichtung geschlossen ist.
Oder weil Sie selber krank sind oder zuhause bleiben müssen.
Die IV kann die Assistenz-Stunden erhöhen.
Dazu müssen Sie bei der IV ein Gesuch stellen.
Diese Regel gilt ab dem 1. März 2020,
bis die Schweiz nicht mehr in einer ausser-ordentlichen Lage ist.
Die Assistenz ist zur Arbeit verpflichtet.
Aber Sie müssen Ihre Assistenz schützen.
Wenn Sie die Hilfe der Assistenz dringend brauchen,
muss die Assistenz zur Arbeit kommen.
Die Assistenz ist verpflichtet dazu.
Sie müssen aber alle Regeln einhalten,
damit die Assistenz geschützt ist.
Sie müssen Handschuhe und Desinfektions-Mittel haben.
Wenn sich die Assistenz weigert und nicht zur Arbeit kommt,
dann müssen Sie keinen Lohn zahlen in dieser Zeit.
Diese Regel gilt nicht für besonders gefährdete Personen.
Sie möchten neue Assistenzen anstellen.
Sie brauchen für eine gewisse Zeit neue Assistenzen.
Damit das schnell geht, muss der Arbeits-Vertrag nicht von der IV kontrolliert werden.
Machen Sie aber trotzdem einen schriftlichen Arbeits-Vertrag.
Wenn Sie eine neue Assistenz unbefristet anstellen,
kann die IV den Arbeits-Vertrag später kontrollieren.
Das bleibt gleich wie immer:
Die IV bezahlt keine Angehörigen oder Organisationen.
Sie kommen ins AHV-Alter.
Sie bekommen den Assistenz-Beitrag auch im AHV-Alter,
wenn Sie schon vorher eine Assistenz gehabt haben.
Man sagt dem: Besitz-Stands-Garantie.
Das gilt auch, wenn die Assistenz 3 Monate nach der Aufhebung der ausser-ordentlichen Lage anfängt zu arbeiten.
Diese Regel gilt auch, wenn Sie 18 Jahre alt werden.
Sie haben zu wenige Assistenzen und brauchen Hilfe.
Es kann sein, dass Sie jetzt zu wenig Hilfe haben.
Das kann ein grosses Problem sein.
Fragen Sie bei der Pro Infirmis oder einer anderen Organisation um Hilfe.