Der Bundesrat will das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BehiG) verbessern

Vorschläge für Verbesserungen
für das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
(BehiG)

Ob an der Arbeit, in der Freizeit oder beim Wohnen:
Jeder soll sein Leben frei bestimmen und selbstständig leben.

Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BehiG) sorgt dafür.
Der Bundesrat hat Verbesserungen vorgeschlagen.

Dienst-Leistungen sollen für alle zugänglich sein.
Zum Beispiel beim Einkaufen im Internet.

Barrierefrei arbeiten und Zugang für alle:
Das gilt schon jetzt für Behörden.
Später sollen sich auch Firmen daran halten.

Regeln für alle

Das neue BehiG sagt:

Ob blind oder gehörlos,
im Rollstuhl oder mit Lern-Behinderung:
Behörden müssen an alle Menschen denken.
Das gilt auch für Firmen.

Gebäude müssen barrierefrei sein.
Dienst-Leistungen müssen für alle gemacht sein.
Informationen müssen verständlich sein.
Auch Internet-Seiten müssen einfach sein.

Wer eine Behinderung hat, soll:

  • an der Arbeit dieselben Regeln haben,
  • einen gerechten Lohn verdienen,
  • gute Arbeits-Zeiten haben.

Die Firmen müssen einiges ändern.
Aber: Die Änderungen sollen möglich sein und nicht übertrieben.

Gebärden-Sprache

Das neue BehiG stärkt gehörlose Personen.
Die Gebärden-Sprachen sollen anerkannt werden.
Auf Deutsch, Französisch und Italienisch.
Der Bund und die Kantone sollen die Gebärdensprachen fördern.
Sie sollen bis Ende 2025 auch noch andere Verbesserungen planen.

Weitere Verbesserungen

Der Bund will Menschen mit Behinderungen stärken.
Deshalb sind weitere Verbesserungen geplant.
Zum Beispiel ein neues Gesetz und bessere IV-Leistungen.

Der Bundesrat antwortet damit auf die Inklusions-Initiative.
Mehr dazu erfahren Sie hier:

Antwort zur Inklusions-Initiative – in Leichter Sprache

Das aktuelle Gesetz

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Letzte Änderung 22.01.2025

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