Gleichstellung und Arbeit

Arbeiten ist ein Grund-Recht.

Das bedeutet:

Alle dürfen arbeiten.

Auch Menschen mit Behinderungen.

Damit das geht, braucht es eine inklusive Arbeits-Stelle

und Hilfsmittel zum Arbeiten.

Inklusive Arbeits-Stelle

Inklusiv bedeutet:

Alle nehmen teil.

Niemand ist ausgeschlossen.

Eine inklusive Arbeits-Stelle ist:

  • Es gibt keine Barrieren.

            Zum Beispiel:

            Die Büros sind für alle zugänglich. Ohne Treppen.

            Die Computer haben ein Vorleseprogramm für blinde Menschen.

  • Alle haben die gleichen Chancen. 
  • Die Chefs kennen die Stärken von Menschen mit Behinderungen.

Bei einer inklusiven Arbeits-Stelle sind

Menschen mit Behinderungen willkommen.

Hilfsmittel zum Arbeiten

Menschen mit Behinderungen brauchen zum Arbeiten manchmal Hilfe.

Diese Hilfe ist zum Beispiel:

  • Ein Hilfsmittel:

            Ein blinder Mann braucht ein spezielles Computer-Programm.

            Das Programm liest ihm den Text im Computer vor.

            Oder:

            Eine Frau im Rollstuhl braucht ein Büro ohne Treppe.

            Sonst kommt sie mit dem Rollstuhl nicht hinein.

  • Oder Geld von der IV:

            Der Arbeit-Geber bekommt manchmal Geld von der IV

            zum Bezahlen der Hilfsmittel.

            Oder für Beratung.

Wir wollen mehr inklusive Arbeitsstellen.

 

 

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Letzte Änderung 24.05.2019

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