Kompetenzzentrum Leichte Sprache (KLS)

Mit der Behindertenpolitik 2023-2026 hat der Bundesrat im Oktober 2023 das Kompetenzzentrum für die Leichte Sprache (KLS) genehmigt. Er fördert damit die Zugänglichkeit von Informationen auch für Menschen mit geringen Lesekompetenzen, zum Beispiel mit kognitiven Behinderungen oder Lernschwierigkeiten. Die Bundesverwaltung setzt sich seit langem für die Zugänglichkeit von Informationen für Menschen mit Behinderungen ein. Die Leichte Sprache gehört neben der Förderung von Informationen in Gebärdensprache genauso zu den Massnahmen für eine barrierefreie Kommunikation wie die Erstellung von barrierefreien Webseiten und zugänglichen PDFs.

News

Die Wahlanleitung in Leichter Sprache ist hilfreich

Die Wahlanleitung der Bundeskanzlei in Leichter Sprache ist ein voller Erfolg. Das ergab eine Evaluation von Insieme: Im befragten Zeitraum wurde die Broschüre über 15'000-mal online als PDF runtergeladen. Zusätzlich wurden rund 20'000 gedruckte Broschüren erfolgreich verteilt. Das Engagement in verständliche Informationen in Leichter Sprache ist ein wichtiger Schritt für die politische Teilhabe von Menschen mit geistigen Behinderungen oder Lernschwierigkeiten. 

Weitere Informationen zur Evaluation finden Sie hier: Wahlanleitung in Leichter Sprache | insieme.ch

Wahlanleitung in Leichter Sprache: Die offiziellen Informationen über die eidgenössischen Wahlen

Treffpunkt Leichte Sprache: 14. Mai 2024

Unsere Mitarbeiterin, Frau Katja Guarise, ist am 14. Mai an der FHNW als Referentin am Treffpunkt für die Leichte Sprache in Olten mit dabei. Der Anlass ist öffentlich und kostenlos. Erfahren Sie mehr über die Leichte Sprache und über die Erfahrungen bei der Implementierung von Leichter Sprache in Verwaltungen und Medien. Weitere Informationen finden Sie hier: Treffpunkt Leichte Sprache 

Wussten Sie schon?

16% der Schweizer Bevölkerung zwischen 16 und 65 Jahren verfügen über geringe Grundkompetenzen, insbesondere im Lesen. Quelle: BFS, 2006.

Was ist die Leichte Sprache?

Die Leichte Sprache ist ein Hilfsmittel für Menschen mit geringen Lesekompetenzen. Sie vereinfacht Texte und macht diese leicht verständlich. Die Leichte Sprache zielt auf klare Aussagen und reduziert Unnötiges. Schwierige Wörter werden erklärt und Abstraktes mit Beispielen illustriert. Ein besonderes Augenmerk gilt der Strukturierung der Inhalte sowie dem Layout, was für die Verständlichkeit von Informationen ebenso wichtig ist.

Die Leichte Sprache entspricht dem Niveau A1-A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Die Leichte Sprache ist nicht dasselbe wie die einfache Sprache. Die einfache Sprache ist eine weniger vereinfachte Sprache und wird eher dem Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens zugordnet. Menschen mit einer geistigen Behinderung brauchen jedoch meist die Leichte Sprache.

Die ersten Regeln zur Leichten Sprache wurden von «Inclusion Europe» im Jahr 2009 für 39 Länder erstellt. Diese wurden regelmässig aufgrund von Praxiserfahrungen sowie Forschungsergebnissen durch die verschiedenen Anwender und Organisationen individuell angepasst und weiterentwickelt.

Eine wichtige Regel ist: «Eine Aussage – ein Satz – eine Zeile.»

Eine Auswahl an weiteren Regeln:
Regel Nicht leicht verständlich Leicht verständlich 
Vermeiden Sie lange Wörter Umweltschutzgesetz Das Gesetz für die Umwelt.
Vermeiden Sie Passivkonstruktionen Es wird ein Protokoll geschrieben. Der Mann schreibt ein Protokoll.

Vermeiden Sie Negationen

Für Nichtschwimmer nicht geeignet. Nur für gute Schwimmer.
Benutzen Sie keine Fremdwörter Das war eine fatale Entscheidung. Das war eine schlechte Entscheidung.
Benutzen Sie keine Metaphern. Ein Tropfen auf dem heissen Stein. Das nützt nichts. 

Weshalb braucht es die Leichte Sprache?

Nichts über uns ohne uns!

Das ist der Slogan der Selbstvertretungspersonen von Menschen mit Behinderungen. So fordert auch Nationalrat Christian Lohr 2017 in einer Interpellation an den Bundesrat: «Überall, wo man über uns redet oder bestimmt, wollen wir auch miteinbezogen werden». Es ist aber nicht nur so, dass Menschen mit Behinderungen mitreden wollen. Menschen mit Behinderungen haben auch einen rechtlichen Anspruch auf Teilhabe und Partizipation. Verwaltungen sind verpflichtet, ihre Informationen übers Internet für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten. Für Menschen mit sogenannten kognitiven Behinderungen stellt die Leichte Sprache das Mittel zur selbstständigen Informationserfassung dar. Weitere Informationen dazu unter: Rechtliche Verpflichtungen.

Zudem profitieren von der Leichten Sprache weitaus mehr Personen als Menschen mit kognitiven Einschränkungen: Auch für Menschen mit wenig Deutschkentnissen oder auch allgemein ungeübte Leserinnen oder Leser ist die Leichte Sprache hilfreich.

Über uns

Das Kompetenzzentrum Leichte Sprache ist beim Sprachdienst des GS-EDI angesiedelt. Wir übersetzen für die Bundesverwaltung Informationen in Leichte Sprache. Und wir beraten, vernetzen und informieren zur Leichten Sprache. Erfahren Sie mehr und nehmen mit uns Kontakt auf.

Kontakt

Letzte Änderung 24.02.2025

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