Newsletter EBGB 5/2019: Informieren Sie sich über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Zeitung

Schwerpunktthema Gleichstellung und Arbeit

Berufliche Inklusion - Stand der Wissenschaft

Was fördert oder behindert die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen? Wir wissen zum Beispiel: Arbeitgebende, die bereits schon Kontakt zu Menschen mit Behinderungen hatten, sind eher bereit, jemanden mit Behinderung einzustellen. Zudem verbessert soziale Unterstützung am Arbeitsplatz die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeitenden mit Behinderungen.

2018 hat das Center for Disability and Integration der Universität St. Gallen (CDI-HSG) im Auftrag des EBGB eine umfassende Analyse der aktuellen Forschung zum Thema der beruflichen Inklusion durchgeführt. Nun sind die Ergebnisse umfassend auf der EBGB-Homepage unter «Stand der Wissenschaft» (Link zur Webseite finden Sie unterhalb des Textes) abrufbar.

Die Analyse soll einerseits ein Instrument sein für Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die im Bereich der beruflichen Inklusion forschen. Andererseits soll sie den Dialog zum Thema fördern, sowohl in der Praxis wie auch in der Politik.

Das CDI-HSG fand viele Studien, die belegen, dass ein inklusionsfreundliches Organisationsklima (z.B. wenn ein Leitbild zur Integration besteht) eher dazu führt, Menschen mit Behinderung einzustellen. Für die Praxis bedeutet das, dass Investitionen in ein inklusives Arbeitsumfeld tatsächlich zu mehr Gleichstellung führen. Andere Studien bestätigen aber auch, dass Mitarbeitende mit Behinderungen häufiger diskriminiert werden als andere. Um das zu verhindern, sollen Unternehmen die Führungsebene sowie auch die Mitarbeitenden sensibilisieren.

 
 

Schwerpunktthema E-Accessibility

Accessibility Roundtable mit bundesnahen Betrieben

Am 6.11.2019 trafen sich Vertreterinnen und Vertreter von bundesnahen Betrieben und Anstalten des öffentlichen Rechts um sich über die Umsetzung der Barrierefreiheit von Online-Dienstleistungen von Menschen mit Behinderungen auszutauschen. Ziel dieses Treffens, welches zwei Mal pro Jahr stattfindet, ist es, Synergien zu nutzen, von der gegenseitigen Erfahrung zu profitieren und gemeinsame Projekte zu initiieren.

Die Digitalisierung bestimmt heute zunehmend unser Leben. Das Internet ist ein zentrales Medium zwischen Bürgerinnen und Bürger, Behörden und bundesnahe Betriebe. Umso wichtiger ist es, dass die Webseiten für alle Menschen, unabhängig von ihren Fertigkeiten und Fähigkeiten, zugänglich sind. Um dies zu gewährleisten, ist eine kontinuierliche Qualitätssicherung und Verbesserung des Zugangs zu digitalen Dienstleistungen sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund fördert die Bundesverwaltung den Dialog mit den bundesnahen Betrieben und Anstalten des öffentlichen Rechts. Schwerpunkte des Herbsttreffens 2019 waren dann auch die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention. Ein wichtiges Instrument dazu stellt die Überarbeitung des Schweizer Accessibility-Standards e-CH 0059 dar, welcher im Rahmen des Accessibility-Roundtables vorgestellt und diskutiert wurde. Der neue Standard möchte zum einen der technologischen Entwicklung Rechnung tragen und auf die neuen Richtlinien Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 referenzieren und zum anderen eine Harmonisierung in den Bereichen Accessibility-Statement, Feedback-Mechanismus, Monitoring und Reporting erreichen. 


Finanzhilfen

Welche Projekte unterstützen wir? Hier finden Sie Kurzbeschreibungen über laufende Projekte, welche das EBGB finanziell unterstützt. 

In dieser Ausgabe: 

  • Barrieren beim Zugang zur Politik abbauen
  • Erstellung eines ersten Grammatik-Handbuchs für die Deutschschweizerische Gebärdensprache (DSGS)
  • Inklusionsprojekt «Hand in Hand» vom Kindermuseum Creaviva
  • Angebot zur sexuellen Bildung und Beratung Jugendliche und junge Erwachsene mit kognitiver, körperlicher und psychischer Beeinträchtigung sowie deren Umfeld
  • Nachteilsausgleich und andere Massnahmen zur Chancengleichheit auf Sekundarstufe II
 

News Schweiz

UNO-Behindertenrechtskonvention – Fragenkatalog des Ausschusses an die Schweiz

Die Analyse des Initialstaatenberichts zur UNO-BRK schreitet voran. Der BRK-Ausschuss hat der Schweiz einen Fragenkatalog (List of Issues) auf der Grundlage des Initialstaatenberichts vorgelegt. Die Fragen dienen der Strukturierung des Dialogs mit dem Ausschuss und betreffen fast sämtliche Themen des Initialstaatenberichts. Der Fragenkatalog ist auf der Website des Ausschusses und auf der Website des EBGB verfügbar.

Die Schweiz hat bis zum 8. Juni 2020 Zeit, schriftlich auf den Fragenkatalog zu antworten. Danach wird sie an der 24. Sitzung des Ausschusses, die zwischen dem 17. August und dem 11. September 2020 stattfindet, auftreten und zum Bericht und zu den Fragen Auskunft erteilen.

Der Fragenkatalog ist ein Zwischenschritt im Analyseprozess der Staatenberichte. Er dient dem Ausschuss in erster Linie zur Vorbereitung des Dialogs mit den Ländern. Erst nach dieser Präsentation verabschiedet der Ausschuss seine Schlussbemerkungen und Handlungsempfehlungen.

Basel-Stadt hat als erster Kanon ein kantonales Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen verabschiedet

Mit der Verabschiedung eines kantonalen Behindertengleichstellungsgesetzes schliesst Basel-Stadt einige Lücken bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Das neue Rahmengesetz beinhaltet allgemeine Bestimmungen und Grundsätze für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen; es sieht auch Anpassungen bestehender Spezialgesetze für bestimmte Lebensbereiche wie Wohnen, Bildung, Kultur und Sozialversicherung vor. Weiter wird eine kantonale Fachstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen geschaffen. Sie ist zuständig für die Umsetzung und Koordination der neuen Rechtsgrundlagen.

Damit ist Basel-Stadt der erste Kanton, der eine umfassende Rechtsgrundlage für die autonome Teilhabe am sozialen Leben für Menschen mit Behinderungen schafft.

Bei der Ausarbeitung dieses Gesetzes wurde der Kanton von der Juristischen Fakultät der Universität Basel unterstützt. Diese erarbeitet derzeit einen Leitfaden für alle Kantone, die nach dem Vorbild von Basel-Stadt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen stärken wollen. Das Projekt wird vom Bund unterstützt. 

Kinder und Behinderung: neue Statistiken 2017

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember veröffentlichte das Bundesamt für Statistik verschiedene Statistiken zum Thema Kinder und Behinderung. Insbesondere geht daraus hervor, dass 2017 rund 54 000 Kinder mit einer Behinderung lebten, dass schwere Behinderungen mehrheitlich geistige Behinderungen sind und dass rund 1% der Kinder mit einer schweren Behinderung lebt. 

Fachkontakt
Letzte Änderung 22.02.2018

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