Newsletter EBGB 1/2019: Gleichstellung als Auftrag


Behindertenpolitik

Einsetzung einer Interdepartementalen Arbeitsgruppe Behindertenpolitik

Der Bundesrat hat Mitte 2018 den Bericht «Behindertenpolitik» genehmigt. Die im Bericht umschriebenen Massnahmen zielen darauf ab, Grundlagen für eine proaktive, umfassende und kohärente Behindertenpolitik zu schaffen. In dieser Hinsicht kommt der Verbesserung der themenübergreifenden Zusammenarbeit und der Koordination besondere Bedeutung zu.

Um die Koordination auf Bundesebene zu stärken, hat der Bundesrat die Einsetzung einer Interdepartementalen Arbeitsgruppe Behindertenpolitik beschlossen. Diese Arbeitsgruppe, in der alle Departemente, die Bundeskanzlei und die für die Behindertenpolitik besonders wichtigen Bundesämter vertreten sind, nimmt ihre Tätigkeit unter der Leitung des EBGB Anfang 2019 auf. Sie stellt den Informations- und Erfahrungsaustausch sicher und unterstützt die Umsetzung der Strategien und Massnahmen des Bundesrats zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Urs Germann

Programm Selbstbestimmtes Leben - Der Standpunkt von ... Urs Germann

Im Rahmen des Programms «Selbstbestimmtes Leben» stellen wir Ihnen verschiedene Beiträge von Personen vor, die sich mit diesem Thema intensiv auseinandersetzen.

Urs Germann, der Leiter der Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen der Stadt Bern, verfasste den ersten Artikel dieser Reihe.

 

Schwerpunkt Gleichstellung und Arbeit

Von beruflicher Eingliederung zu einem inklusiven Arbeitsumfeld

In unserem letzten Newsletter hat sich das Netzwerk Compasso vorgestellt . Compasso betreibt ein Portal, welches KMUs praktische Unterstützung bietet für die berufliche Eingliederung von Menschen mit einer Beeinträchtigung. Dass dies umsetzbar ist, zeigen die vielen Praxisbeispiele, die Compasso schon gesammelt hat. 

 
Praxisbeispiele Compasso

Die Unterstützung der beruflichen Eingliederung ist ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben. Sie beschränkt sich aber auf Einzelfälle. Für umfassendere Fortschritte bei der Gleichstellung in der Arbeit braucht es deshalb einen inklusiven Arbeitsmarkt und inklusive Arbeitsumfelder. Was ist ein inklusives Arbeitsumfeld? Einfach gesagt, ein Arbeitsumfeld, wo Menschen mit Behinderung gleichgestellt sind in Anstellung und Karriere. Unternehmen können inklusivere Arbeitsumfelder schaffen, indem sie auf sechs Ebenen Veränderungen anstreben:

  1. Unternehmensleitung: Ein starkes Engagement der Unternehmensführung ist Grundvoraussetzung. Die Unternehmensleitung hat eine Vorbildfunktion. Die Stichworte dazu sind «Sensibilisierung» und «Diversität».
  2. Arbeitsplatz: Der Arbeitsplatz muss hindernisfrei zugänglich sein. Dabei gibt es bauliche und sensorische Barrieren und auch Hindernisse im Zugang zu elektronischen Arbeitsinstrumenten. Zu beachten sind daher nicht nur Gebäude und Einrichtungen, sondern auch Beleuchtung und Beschilderung sowie die IT.
  3. Personalmanagement: Menschen mit Behinderungen sollen bei Rekrutierung, Arbeitsabläufen und -inhalten nicht benachteiligt werden. Der Fokus soll auf den Kompetenzen liegen und nicht auf der Behinderung. Anonymisierte Bewerbungsverfahren, flexible Arbeitszeiten und Home-Office können helfen. Ebenso einfache Jobprofile, mit machbaren Tätigkeiten in verschiedenen Abteilungen.
  4. Führungsstil: Die persönliche Motivation der Führungskraft ist essentiell. Um Vielfalt zu fördern, brauchen Führungspersonen Informationen zum Potential von und Umgang mit Diversität. Sie sind die Grundlage für mehr Verständnis und eine positive Einstellung.
  5. Teamkultur: Das Team ist zentral. Die Kollegen vermitteln die Unternehmenskultur und arbeiten täglich mit den Menschen mit Behinderung zusammen. Ein Team kann zum Beispiel gemeinsam eine Lösung für eine blinde Mitarbeiterin erarbeiten.
  6. Wissensförderung: Am besten lernt man aus Erfahrung anderer. Dafür kann das Unternehmen an Netzwerken zum Thema teilnehmen.

In diesem Jahr beginnt Compasso damit, das Angebot für KMUs zu erweitern und Praxisbeispiele sowie praxisorientierte Instrumente zum Thema inklusives Arbeitsumfeld anzubieten. 


News aus der Bundesverwaltung

E-Accessibility Newsletterformat

Gebärdensprachvideos und ein weiterer Text in leichter Sprache sind online

Wir fördern zugängliche Informationen für alle. Dazu gehört die Publikation von Informationen in leichter Sprache und in Gebärdensprache. Seit dem Erscheinen des letzten Newsletters finden Sie auf unserer Webseite neue Gebärdensprachvideos sowie einen weiteren Text in leichter Sprache.

Schauen Sie rein:

Modernisierung von rund 580 Bahnhöfen in der ganzen Schweiz

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat zusammen mit den Bahnen und dem Behinderten-Dachverband das weitere Vorgehen zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) an den Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen festgelegt und konkretisiert: Bis Ende 2023 werden rund 580 Bahnhöfe modernisiert und mit niveaugleichem Einstieg besser zugänglich gemacht.


Finanzhilfen

Neu: Finanzierung von Vorprojekten

Nicht alle Organisationen mit innovativen Ideen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung verfügen über die notwendigen Kompetenzen und Ressourcen in der Projektplanung. Um sicherzustellen, dass Selbsthilfeorganisationen mit wertvollen Ideen Chancen auf eine Projektunterstützung erhalten, kann das EBGB diese im Rahmen eines Vorprojektes bei der Erarbeitung eines Projektes unterstützen. Angesprochen werden damit kleine Selbsthilfeorganisationen, die national oder sprachregional tätig sind.

Bericht über die Finanzhilfen 2018

Menschen mit Behinderungen sollten in alle Lebensbereiche eingebunden sein, ohne dabei Barrieren antreffen zu müssen. Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt der Bund Projekte finanziell, welche die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen verfolgen. Dazu können jährlich rund zwei Millionen Franken gesprochen werden. Doch wie werden diese Gelder in der Praxis verteilt? Der folgende Beitrag gibt eine Übersicht zu den im Jahr 2018 eingegangenen Gesuchen und unterstützten Projekten. 


Neuigkeiten des EBGB

Giulia Brogini

Neue Leiterin Geschäftsstelle Behindertenpolitik Bund und Kantone

Giulia Brogini ist Leiterin der im EBGB neu geschaffenen Geschäftsstelle Behindertenpolitik Bund und Kantone. Die promovierte Historikerin hat in Bern studiert und war in den letzten Jahren in verschiedenen Funktionen im EJPD, im VBS und im EDI tätig. Zuletzt war sie Geschäftsleiterin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus im GS EDI. Sie  hat ihre Arbeit beim EBGB am 1. Januar 2019 aufgenommen. Innerhalb des vom Nationalen Dialog Sozialpolitik Schweiz NDS definierten Rahmens beschäftigt sie sich inhaltlich vor allem mit dem mehrjährigen Schwerpunktprogramm «Selbstbestimmtes Leben».

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Projekte im Fokus

Partecipanti il seminario

Rechte und Teilhabe

ASA-Handicap mental möchte zur Umsetzung des Übereinkommens beitragen mit dem Ziel, Menschen mit geistiger Beeinträchtigung zu Wort kommen zu lassen und ihre eigenen Anliegen einbringen zu können, insbesondere bei bestehenden oder geplanten Massnahmen zur Verbesserung ihrer Lebensqualität.

 

Fachkontakt
Letzte Änderung 22.02.2018

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