Newsletter EBGB 3/2021: Informieren Sie sich über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Foto von Zeitungen

Schwerpunktthema «Selbstbestimmtes Leben»

Neue Gesetze in den Kantonen zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

In zahlreichen Kantonen wurden und werden derzeit Gesetzesrevisionen bzw. neue Gesetze erarbeitet, welche die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf kantonaler Ebene verbessern.

  • Der Regierungsrat im Kanton Zürich verabschiedete im April 2021 das neue Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung («Selbstbestimmungsgesetz»). Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, Betroffene ihrem individuellen Bedarf entsprechend direkt finanziell zu unterstützen – unabhängig davon, ob sie innerhalb oder ausserhalb einer Institution leben oder arbeiten. In der Folge können mehr Personen als bis anhin von flexibilisierten Leistungen profitieren.
  • Am 1. Januar 2021 trat im Kanton Basel-Stadt das kantonale «Behindertenrechtegesetz» in Kraft. Gleichzeitig wurde auch eine neue Fachstelle geschaffen. Diese hat den Auftrag, die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu überwachen und zu koordinieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle stehen im Austausch mit Behörden, Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Politik. Die Fachstelle ist auch Kontaktstelle für Menschen mit Behinderungen.
  • Im Kanton Basel-Land will der Regierungsrat mit seiner Langfristplanung 2021-2030 unter anderem auch die Behindertenhilfe bedarfsgerecht weiterentwickeln. Dabei soll insbesondere den Aspekten der Individualisierung, der Transparenz, der Kostensteuerung und der Förderung des ambulanten Leistungsbezugs Rechnung getragen werden. Um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung weiter voranzutreiben, wird nun in einem breit abgestützten Prozess ein Behindertenrechtegesetz (Rahmengesetz) erarbeitet.
  • Der Regierungsrat des Kantons Neuenburg (Seite auf Französisch) hat im Februar 2021 dem Parlament einen Gesetzesentwurf überwiesen zur «loi sur l’inclusion et sur l’accompagnement des personnes vivant avec un handicap».
  • Und im Kanton Wallis wurde inzwischen die Ende letzten Jahres lancierte Vernehmlassung der Teilrevision des «Gesetzes über die Rechte und die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen» abgeschlossen.

Studie über die Finanzierungsflüsse des Wohnangebots für Menschen mit Behinderungen

Selber entscheiden, wie und wo man wohnen möchte: Für viele Menschen mit Behinderungen hat sich diese Wahl lange Zeit auf die Suche nach einem Platz in einer Institution beschränkt. Inzwischen hat sich ein individuelleres Wohnangebot zwischen Institution und privaten Wohnformen entwickelt, wie eine erste Studie der Fachhochschule für Soziale Arbeit des Kantons Bern bestätigt. Eine ergänzende Studie über die Finanzierung dieses Angebots wurde soeben in Angriff genommen. Echte Wahlfreiheit setzt voraus, dass jede Lösung finanziell tragbar ist. Wie sieht es damit bei den individuellen Wohnformen aus? Die Antwort ist nicht einfach, denn sie steht im Zentrum vieler sozialpolitischer Interessen, die im Zusammenhang stehen mit verschiedenen Finanzierungsquellen von Bund, Kantonen und Gemeinden, Invalidenversicherung, Krankenversicherung und Spitex, Ergänzungsleistungen, privater Unterstützung und persönlichen Beiträgen. Wie sind diese Finanzierungsflüsse organisiert? Wie sehen sie in verschiedenen Kantonen aus? Um welche Beträge handelt es sich? Und schliesslich: Bieten sie den Personen, die sich für eine private Wohnform entscheiden, eine echte Wahl, oder braucht es Anpassungen? Anfang nächsten Jahres werden wir mehr darüber wissen.

Link zum Bericht der ersten Studie: Forschungspublikationen – «Beiträge zur Sozialen Sicherheit» (admin.ch)

Schwerpunktthema «Gleichstellung und Arbeit»

Inklusives Arbeitsumfeld – ein Bericht zeigt wo wir stehen

Seit längerem ist Gleichstellung in der Bundesverwaltung nicht nur Schlagwort, sondern auch konkretes Ziel. Dazu sind Massnahmen auf allen Ebenen des inklusiven Arbeitsumfeldes nötig. Welche Massnahmen setzen die Bundesverwaltung und die bundesnahen Betriebe bereits um? Was kann noch verbessert werden? Wir haben dazu eine Bestandsaufnahme durchführen lassen. Die Resultate sind nun publiziert. Kurz gesagt steht die Bundesverwaltung unter anderem punkto hindernisfreier Infrastruktur und gezielten Massnahmen zur beruflichen Integration sehr gut da. Auch die meisten bundesnahen Betriebe unternehmen in dieser Hinsicht viel. Verbesserungspotential ist insbesondere bei der Sensibilisierung von Führungsverantwortlichen zu orten. Weitere Informationen finden Sie in der dazu veröffentlichten Medienmitteilung vom 28.04.2021: Gleichstellung am Arbeitsplatz: Umfrage stellt Bundesverwaltung gute Noten aus.

Weitere Informationen zur beruflichen Inklusion: Wie werden Sie inklusiv?

Schwerpunktthema «E-Accessibility»

Das Bild zeigt ein Screenshot des Plakats zu den wichtigsten Begriffen des Coronavirus in Deutsch, Französisch und Italienisch. Dabei ist jeweils nur der oberste Ausschnitt des Plakats zu sehen.

Poster mit Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache

Haben Sie die Poster in Leichter Sprache zum Coronavirus bereits entdeckt? Die Poster fassen die wichtigsten Informationen des Bundesamtes für Gesundheit BAG zum Coronavirus zusammen. Themen wie Impfen, Testen, Regeln usw. werden übersichtlich, kurz und in Leichter Sprache dargestellt. So können die wichtigsten Infos zum Coronavirus ausgedruckt, verteilt und aufgehängt werden. Sie dienen insbesondere allen Einrichtungen, Organisationen und Orte wo sich Menschen aufhalten, die auf die Leichte Sprache angewiesen sind. Die Poster können auf unserer Webseite unter folgendem Link heruntergeladen werden:

Finanzhilfen

Unterstützte Projekte

Welche Projekte unterstützen wir? Hier finden Sie Kurzbeschreibungen über laufende Projekte, welche das EBGB finanziell unterstützt. In dieser Ausgabe:

  • Weiterbildung über Rechte und politische Teilhabe von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung und Lernbehinderung 
  • «Patrimonio Accessibile Territorio Inclusivo»
  • Gleichberechtigter Zugang zu Mobilität für Menschen mit Behinderungen? Die Situation von Nutzenden ÖV-ergänzender Fahrdienste in der Schweiz
  • Arbeitsintegration von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung mit grösserem Unterstützungsbedarf

News Ausland

Neuer W3C-Leitfaden zur Internet-Barrierefreiheit: Tipps für die Gestaltung von Webseiten und Webinhalte für die Zielgruppe «Menschen  mit kognitiven Behinderungen oder Lernschwierigkeiten»

Die Web Content Accessibility Guidelines WCAG sind Richtlinien für barrierefreie Webinhalte des World Wide Web Consortium W3C. Die neue ergänzende Anleitung unterstützt Personen, die Webinhalte oder Webseiten erstellen, bei der Gestaltung von barrierefreien Inhalten für Menschen mit kognitiven Behinderungen oder mit Lernbehinderungen. Spannend dabei sind nicht nur die konkreten neuen Ratschläge, sondern auch die erarbeiteten «User Storys», die einen guten Einblick geben, um was es eigentlich geht. Das entsprechende Dokument ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.w3.org/TR/coga-usable/ (Seite in Englisch).

Stimmen von Menschen mit Behinderungen

Wir arbeiten für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und berichten darüber. Hier möchten wir Ihnen auch Einblick in den Alltag von Menschen mit Behinderungen geben. Wer sind sie? Welchen Barrieren sind sie ausgesetzt und welche Fortschritte bringt ihnen die Gleichstellungsarbeit? Dies stellen wir Ihnen in einer Reihe von Interviews zu verschiedenen Themen der Gleichstellung vor.

Foto von René Sittig. Man sieht ihn auf dem Foto an einem DJ-Pult mit Kopfhörer.
René Sittig

In dieser Ausgabe: Interview mit René Sittig. Ein Gespräch über Barrieren und den Kampf um vermeintlich Selbstverständliches:

Wir brauchen eine Ansprechperson in der Politik

Fachkontakt
Letzte Änderung 24.01.2022

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