Newsletter EBGB 4/2022: Informieren Sie sich über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Foto von Zeitungen

Schwerpunktthema «Gleichstellung und Arbeit»

Arbeit und Psyche – neue Leitfäden sind online

Wie fit ist Ihr Unternehmen im Bereich psychische Gesundheit und was sollten Betroffene zum Thema wissen? Psychische Erkrankungen und Arbeitsfähigkeit schliessen sich nicht aus. Es braucht Wissen, Sensibilisierung und Transparenz. Gehen Sie das Thema proaktiv an – davon profitieren Betroffene wie auch Arbeitgebende. Weitere Informationen sind in zwei Leitfäden – einer für Betroffene und einer für Arbeitgebende – unter folgender Webseite zu finden:

Behindertenpolitik

Institutionelles oder privates Wohnen: Wie steht es um die Finanzierung?

Wie setzt sich die Finanzierung einer privaten Wohnung im Vergleich zu einer institutionellen Wohnform für eine Person mit Behinderung, die regelmässig Unterstützung braucht, zusammen? Wie beeinflusst die Finanzierung die Entscheidung, statt in einer Institution selbstständig zu leben? Welche Entwicklungen gibt es in diesem Bereich? Um Antworten auf diese Fragen zu finden, haben die Berner Fachhochschule (BFH) und die Interface AG die Struktur der Finanzflüsse bei unterschiedlichen (institutionellen wie privaten) Wohnformen in vier Kantonen untersucht. Zudem hat die BFH Expertinnen und Experten befragt, von denen einige selbst Erfahrungen mit beiden Wohnformen gemacht haben. 
Die Ergebnisse zeigen, dass die Finanzierung durch Kanton, Bund und Betroffene unterschiedlich aufgeteilt ist. Je nach kantonalem Finanzierungsmodell und vor allem je nach Wohnform sind die Unterschiede besonders stark ausgeprägt. Auch für Personen, die sich für privates Wohnen entscheiden, gibt es (andere) Finanzierungsmöglichkeiten. Die Schwierigkeit besteht hier eher in der Komplexität und mangelnden Flexibilität bei der Finanzierung. Dabei muss natürlich ein erschwingliches und qualitativ gutes Angebot an Wohnungen und ambulanten Dienstleistungen in ausreichendem Mass zur Verfügung stehen.

Die Studie wurde vom EBGB, vom BSV und von der SODK in Auftrag gegeben und ist unter folgender Website zu finden:

Die Behindertenpolitik in die Gemeinden und in die Städte tragen

In der Schweiz kommt den über 2'000 Gemeinden eine wesentliche Rolle in der Umsetzung der Behindertenpolitik zu. Die Gemeinden sind unter sich gut vernetzt, etwa im Schweizerischen Gemeindeverband wie auch im Schweizerischen Städteverband. Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinde ist in der Schweiz meistens in der kantonalen Behindertengleichstellungsgesetzgebung geregelt. In einzelnen Kantonen und für bestimmte Handlungsfelder erlassen die Gemeinden zudem eigenes Recht über spezifische Fragestellungen. Da die Umsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in den Gemeinden und Städten eine grosse und vielerorts eher neue Aufgabe ist, hat die Arbeitsgruppe Behindertenpolitik von Bund und Kantonen am 20. Oktober 2022 in Bern einen Austausch mit rund 30 Expertinnen und Experten der Gemeinde- und der Behindertenpolitik veranstaltet und dabei die Themen der «Partizipation», der «Kultur» und des «Sozialen» vertieft. Es ging darum, wie in den Gemeinden und Städten mehr Menschen mit Behinderungen aktiv eingebunden werden können, damit die kommunalen Angebote und Dienstleistungen für alle zugänglich sind. An der Veranstaltung nahmen Akteurinnen und Akteure aus der Verwaltung und der Zivilgesellschaft teil. Darunter waren Fachpersonen mit Behinderungen, zum Teil auch mit eigenen Erfahrungen in der Gemeindeverwaltung oder in der Gemeindepolitik (Exekutive und Legislative). Ausserdem kamen Stimmen aus der Deutsch- wie auch aus der Westschweiz zusammen. Die Veranstaltung hat gezeigt, dass initiative Städte häufig guten Ideen zum Durchbruch verhelfen. Weiter, dass kleinere Gemeinden weniger finanzielle und personelle Mittel haben, aber dafür kurze Wege kennen und manchmal auch unkonventionelle Lösungen finden. Oder dass es eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden gibt. Um eine gezielte Vernetzung zwischen den Stakeholdern der Behindertenpolitik zu fördern, braucht es jedoch ein gemeinsames Verständnis der Prioritäten und der Art der Zusammenarbeit in der Behindertenpolitik.

Drei Seiten Papier mit handschriftlichen Notizen

Finanzhilfen

Unterstützte Projekte auf einen Blick

Die Webseite der unterstützten Projekte des EBGB ist aktualisiert. Wie bisher stellen Organisationen in den «Projekten im Fokus» ihre abgeschlossenen Projekte, die das EBGB unterstützt hat näher vor. Neu finden Sie alle Projekte, auch die laufenden in einer Gesamtübersicht im online Portal für die Projektverwaltung. Mit den Jahresberichten erhalten Sie weiterhin allgemeine Informationen zur Projektfinanzierung, wie viele Gesuche gestellt wurden oder welche Themen im betreffenden Jahr besonders aktuell waren. Informieren Sie sich hier:

Projekte im Fokus

Wie haben unsere Finanzhilfen konkret zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beigetragen? Hier stellen wir Ihnen bereits abgeschlossene Projekte vor, welche das EBGB finanziell unterstützt hat.

In dieser Ausgabe:

News aus dem EBGB

Zwei Tagungen – zwei spannende Themen

Diesen Herbst haben wir zwei Tagungen durchgeführt: Die Fachtagung Gleichstellung in der Arbeit vom 4 November und die E-Accessibility Tagung vom 17. November 2022. Zwei unterschiedliche Themen mit einem gemeinsamen Ziel: Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft. Sehen Sie sich die verschiedenen Themen und Schwerpunkte an. In den folgenden Links finden Sie weitere Informationen zu den zwei Themenbereichen:

News Ausland

Richtlinien zur Deinstitutionalisierung, einschliesslich in Notsituationen (Guidelines on the deinstitutionalisation of persons with disabilities, including in emergencies) des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Am 9. September 2022 veröffentlichte der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Richtlinien (auf Englisch), die die allgemeine Bemerkung Nr. 5 (2017) (inoffizielle deutsche Übersetzung) des Ausschusses sowie seine Richtlinien betreffend die Freiheit und Sicherheit der Person (Art. 14 BRK) ergänzt. Diese Richtlinien sollen die Staaten bei ihren Bemühungen leiten und unterstützen, das Recht von Menschen mit Behinderungen auf ein selbstbestimmtes Leben und Inklusion in die Gesellschaft zu verwirklichen. Sie dienen als Grundlage beim Planen von Deinstitutionalisierungsprozessen und bei der Vermeidung von Heimeintritten.

Die Richtlinien stützen sich auf die Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen vor und während der Covid-19-Pandemie, wobei die negativen Auswirkungen der Unterbringung in Institutionen auf die Rechte und das Leben der Menschen besondere Beachtung erhielten. Sie belegen Gewalt, Vernachlässigung, Missbrauch, Misshandlung und Folter, einschliesslich chemischer, mechanischer und physischer Belastungen, die Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen erleiden. An der Ausarbeitung waren über 500 Menschen mit Behinderungen sowie Organisationen aus dem Bereich und aus der Zivilgesellschaft beteiligt.

Stimmen von Menschen mit Behinderungen

Wir arbeiten für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und berichten darüber. Hier möchten wir Ihnen auch Einblick in den Alltag von Menschen mit Behinderungen geben. Wer sind sie? Welchen Barrieren sind sie ausgesetzt und welche Fortschritte bringt ihnen die Gleichstellungsarbeit? Dies stellen wir Ihnen in einer Reihe von Interviews zu verschiedenen Themen der Gleichstellung vor.

Portrait von Vanessa Leuthold. Sie lächelt in die Kamera. Frau Leuthold trägt eine schwarze Brille, welche von ihrem blonden Bob umrahmt wird. Um den Hals trägt sie einen roten Schal mit weissen Punkten. Gekleidet ist sie in einem roten Oberteil mit weissem Muster.

In dieser Ausgabe:
Interview mit Vanessa Leuthold: Ein Gespräch über Cerebralparese, sexuelle Selbstbestimmung und Elternschaft.

Redet mit uns, statt über uns!

Das EBGB wünscht Ihnen frohe Festtage!

Wieder ist ein Jahr vergangen. Wieder haben wir vieles erreicht und einiges auch nicht. Erneut freuen wir uns auf weitere Herausforderungen, Erkenntnisse und weitere Schritte in Sachen Selbstbestimmung, Zugänglichkeit und Chancengleichheit. An dieser Stelle möchten wir uns herzlich bei Ihnen bedanken für die gute Zusammenarbeit, das Mitdenken, Anpacken und Mitverfolgen im Thema der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. 

Mit den besten Wünschen, 
Ihr EBGB Team

Fachkontakt
Letzte Änderung 20.12.2022

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