UNO und Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) wurde 1945 nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. Ihr konstituierendes Instrument ist die Charta der Vereinten Nationen, sie regelt insbesondere die Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) wurde von der Generalversammlung der UNO am 10. Dezember 1948 verabschiedet. Sie gilt als Grundlage des internationalen Rechts in Belangen der Menschenrechte. 1966 traten der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt UNO I) und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO Pakt II) in Kraft. Die AEMR, der UNO Pakt I und der UNO Pakt II bilden die Internationale Charta der Menschenrechte.
Die verschiedenen internationalen Abkommen der UNO über die Menschenrechte sind von der AEMR inspiriert. Derzeit gibt es neun internationale Abkommen über die Menschenrechte. Alle Mitgliedstaaten der UNO haben mindestens eines dieser neun Abkommen ratifiziert.
Europarat und Europäische Menschenrechtskonvention
Der Europarat umfasst 47 Mitgliedstaaten, darunter die 28 Mitglieder der Europäischen Union und die Schweiz. Alle Mitgliedstaaten des Europarats haben die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) unterzeichnet.
Die Umsetzung der EMRK wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg kontrolliert. Jede Person, deren von der EMRK geschützten Grundrechte eingeschränkt werden und die den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft hat, kann den Gerichtshof anrufen.
Der Europarat hat im April 2006 einen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Dieser Aktionsplan umfasst 15 zentrale Aktionslinien zu verschiedenen Themen wie Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben, Bildung, Verkehr, Gesundheitsversorgung und Beschäftigung.
Als Anschluss an den Aktionsplan 2006-2015 zur Förderung der Rechte und vollen Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft hat der Europarat unter dem Titel «Die Menschenrechte: eine Realität für alle» eine Strategie für Behinderung 2017-2023 verabschiedet. Das übergeordnete Ziel der Strategie besteht darin, Gleichheit, Würde und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen in den Lebens- und Gesellschaftsbereichen zu erreichen, auf die der Europarat Einfluss nehmen kann. Die Strategie umfasst fünf Prioritäten: Gleichheit und Nicht-Diskriminierung, Bewusstseinsbildung, Zugänglichkeit, gleiche Anerkennung vor dem Recht, Freiheit von Ausbeutung, Gewalt oder Missbrauch, sowie fünf Querschnittsthemen: Teilnahme, Zusammenarbeit und Koordinierung, universelles Design und angemessene Vorkehrungen, Gleichstellung von Mann und Frau, mehrfache Diskriminierung, Schulung und Ausbildung. Weitere Informationen unter: