Staatenberichtsverfahren

Das Staatenberichtsverfahren und die innerstaatliche Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention  

Zu den Verpflichtungen der Vertragsstaaten gehört es, dem Ausschuss regelmässig Bericht über die Umsetzung der UNO-BRK zu erstatten (Art. 35). Der erste Bericht der Schweiz zur UNO-BRK (= Initialstaatenbericht) wurde 2016 eingereicht. Das Berichtsverfahren zur UNO-BRK wiederholt sich alle vier Jahre. Der Staatenbericht gibt Aufschluss über die Massnahmen, die die Schweiz zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen getroffen hat, die dabei erzielten Fortschritte sowie über den Handlungsbedarf. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB koordinierte die Berichterstattung. Bei diesem Prozess wurden alle Akteure der Behindertenpolitik, u. a. auch die Kantone (via die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK) und die Zivilgesellschaft eingebunden. Letztere erstellte auf der Grundlage eigener Recherchen und ergänzend zum Staatenbericht einen «Schattenbericht», der 2017 veröffentlicht wurde. 

Am 23. März 2022 hat der Behindertenrechtsausschuss die Umsetzung der UNO-BRK in der Schweiz – und damit auch die Behindertenpolitik – eingehend analysiert. Grundlagen für diese Untersuchung waren unter anderem der Staatenbericht von 2016, die Eingaben der Zivilgesellschaft (insbesondere der Schattenbericht von Inclusion Handicap von 2017) sowie weitere relevante Dokumente.

Im Vorfeld der Stellungnahme vor dem Ausschuss hatte die Schweiz einen spezifischen Fragenkatalog («List of Issues» - unten downloadbar) erhalten. Diese Fragen dienen der Strukturierung des Dialogs mit dem Ausschuss. Verschiedene Organisationen, darunter Inclusion Handicap, haben zuhanden des Ausschusses eine Eingabe zu den «List of Issues» erarbeitet. Der Ausschuss führte zudem Anhörungen mit der Zivilgesellschaft durch. Dazu koordinierte das EBGB die Eingaben von Bund und Kantonen. Die Kantone wurden über die SODK einbezogen.
Die von der Schweiz beantworteten Fragen werden analog zu jenen von anderen Ländern, welche ebenfalls die UNO-BRK ratifiziert haben, auf der Website des Ausschusses veröffentlicht.

Zusammenfassend ergibt sich mit dieser Berichterstattung ein Zyklus über mehrere Jahre. Jener der UNO-BRK wurde mit der Verabschiedung der Handlungsempfehlungen des Ausschusses zuhanden der Schweiz («Concluding Observations») erstmals im April 2022 abgeschlossen. Im Anschluss an das Staatenberichtsverfahren formulierte der Ausschuss über 80 Empfehlungen, wie die Schweiz die Umsetzung der UNO-BRK verbessern kann (Link unten). Auf dieser Grundlage wird der Bundesrat bis Ende 2022 erneut die Ziele und Massnahmen der Behindertenpolitik festlegen. Der nächste Staatenbericht der Schweiz («Follow-up») wird unter anderem die Umsetzung dieser Empfehlungen zum Gegenstand haben.

Das Staatenberichtsverfahren gegenüber der UNO ist eng verzahnt mit der innerstaatlichen Entwicklung und der Umsetzung der Behindertenpolitik. Grundsätzlich begegnen sich Behörden und Behindertenorganisationen während des ganzen Verfahrens in jeder Etappe mehrmals auf verschiedenen föderalen Ebenen.

Fachkontakt
Letzte Änderung 23.09.2022

Zum Seitenanfang

https://www.edi.admin.ch/content/edi/de/home/fachstellen/ebgb/recht/international0/uebereinkommen-der-uno-ueber-die-rechte-von-menschen-mit-behinde/staatenbericht.html