UNO Ausschuss

Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein unabhängiges Expertenorgan mit der Aufgabe, die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zu überwachen.

Prüfung der Berichte

Er prüft die Berichte über die Umsetzung des Übereinkommens, die die Vertragsstaaten gemäss Artikel 35 BRK regelmässig vorlegen müssen. Jeder Staat muss innerhalb von zwei Jahren nach der Ratifizierung des Übereinkommens einen ersten Bericht abliefern, anschliessend alle vier Jahre einen weiteren. Die Schweiz hat im Juni 2016 ihren ersten Bericht eingereicht, dieser muss vom Ausschuss noch geprüft werden. Nach der Prüfung des Berichts eines Vertragsstaates gibt der Ausschuss Empfehlungen zuhanden des betreffenden Staates ab.

Verfassung Allgemeine Bemerkungen

Der Ausschuss verfasst sogenannte Allgemeine Bemerkungen zu verschiedenen zentralen Bestimmungen des Übereinkommens, um den Vertragsstaaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu helfen. Allgemeine Bemerkungen sind Kommentare, welche die Sicht des Ausschusses zu den jeweiligen Artikeln wiedergeben. Bisher gibt es zur BRK vier solche Allgemeine Bemerkungen, die Artikel 12 (Gleiche Anerkennung vor dem Recht), Artikel 9 (Zugänglichkeit), Artikel 6 (Frauen mit Behinderungen) und Artikel 24 (Bildung) betreffen. Eine fünfte Allgemeine Bemerkung zu Artikel 19 (Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft) wird derzeit fertiggestellt, und der Ausschuss plant eine sechste zu Artikel 5 (Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung).

Prüfung Mitteilungen von Personen

Ausserdem ist der Ausschuss dafür zuständig, Mitteilungen von Personen, die sich als Opfer einer Verletzung des Übereinkommens betrachten, zu prüfen, sofern der entsprechende Vertragsstaat das Fakultativprotokoll zur UN-BRK ratifiziert hat.

Versammlungen

Der Ausschuss versammelt sich in der Regel zweimal jährlich in Genf. Vom 14. bis am 31. August 2017 findet die 18. Sitzung statt. Dabei sollen die Berichte von Lettland, Luxemburg, Montenegro, Marokko, Panama, des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland geprüft werden. Überdies wird der Ausschuss an der Allgemeinen Bemerkung zu Artikel 19 des Übereinkommens weiterarbeiten. Ein Tag ist zudem der grundsätzlichen Diskussion über das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung gewidmet, im Hinblick auf die Erstellung einer weiteren Allgemeinen Bemerkung zu Artikel 5.

Wahlen 

Der Ausschuss setzt sich aus 18 Mitgliedern zusammen, die für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt sind. Alle zwei Jahre finden Wahlen statt, wobei jedes Mal neun Sitze neu zur Wahl ausgeschrieben werden.

Fachkontakt
Letzte Änderung 28.01.2021

Zum Seitenanfang

https://www.edi.admin.ch/content/edi/de/home/fachstellen/ebgb/recht/international0/uebereinkommen-der-uno-ueber-die-rechte-von-menschen-mit-behinde/uno-ausschuss.html