Menschen mit Behinderungen

Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention BRK) definiert Menschen mit Behinderungen als Menschen, die «langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gemeinschaft hindern».

Die Definition des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) ist sehr ähnlich wie jene der UNO-Konvention. Nach Artikel 2 BehiG «bedeutet Mensch mit Behinderungen [...] eine Person, der es eine voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und fortzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben».

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