Schweiz

Bundesrecht

Verfassung

Die Bundesverfassung ist die Grundlage des Gleichstellungsrechts. Artikel 8 enthält zwei Absätze, welche den Schutz vor Diskriminierung und die Förderung der vollen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am sozialen Leben bezwecken:

Artikel 8 Absatz 2: Diskriminierungsverbot wegen [...] einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

Artikel 8 Absatz 4: Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen vor. Dieser Artikel verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu handeln.

Behindertengleichstellungsgesetz BehiG

Weitere Gesetze

Kantonales Recht

Den Kantonen steht es frei, im Regelungsbericht des BehiG für Menschen mit Behinderungen günstigere Bestimmungen vorzusehen. Das BehiG legt Mindeststandards fest, die von den Behörden nicht unterschritten werden dürfen.

Alle Kantone haben in ihrem Zuständigkeitsbereich Bestimmungen erlassen, namentlich im Bereich Baurecht oder im obligatorischen Unterricht. Hingegen haben nur wenige Kantone ein eigentliches Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft gesetzt.

Weiterführende Informationen

Gut zu wissen


Die Website von Inclusion Handicap informiert Sie ebenfalls über den aktuellen Stand des Behindertengleichstellungsrechts


Behindert - was tun? Der Online-Ratgeber für Rechtsfragen

Dossier BJ

Informationen zur Entstehung des Behindertengleichstellungsgesetzes und eine Zusammenstellung der einschlägigen Dokumente, finden Sie im Dossier «Gleichstellung der Behinderten» des Bundesamts für Justiz.

https://www.edi.admin.ch/content/edi/de/home/fachstellen/ebgb/recht/schweiz.html