Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG; SR 151.3) trat am 1. Januar 2004 in Kraft.
Dazu gehören drei Verordnungen:
- die Verordnung über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsverordnung, BehiV; SR 151.31), und
- die Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV; SR 151.34) sowie
- die Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV; SR 151.342).
Das BehiG setzt die verfassungsmässigen Verpflichtungen nach Artikel 8 Absatz 4 in gewissen zentralen Belangen um, in denen Menschen mit Behinderungen Einschränkungen erfahren. Richtschnur bei der Auslegung des Gesetzes ist Artikel 8 Absatz 2 BV und das Diskriminierungsverbot.