Will ich oder muss ich an diesem Ort wohnen? Will ich oder muss ich diese Ausbildung absolvieren? Klar, diese Fragen gelten für alle Menschen. Aber Menschen mit Behinderungen können öfters als andere nicht selbst entscheiden.
Selbstbestimmt leben bedeutet: Ich bestimme über mich und mein Leben selbst. Dazu gehört zum Beispiel: Ich kann selbst entscheiden, welche Freizeitaktivitäten ich ausübe und habe dazu verschiedene Wahlmöglichkeiten. Oder ich entscheide mich, ob ich an einer Veranstaltung teilnehmen möchte oder nicht. Und wenn ich möchte, habe ich auch Zugang zu einer solchen Veranstaltung. Wie auch zu Dienstleistungen und Einrichtungen, welche für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Selbstbestimmt bedeutet unter anderem, die Wahl zu haben und nicht von Beginn weg ausgeschlossen zu sein oder durch Barrieren keine Wahlmöglichkeiten zu haben.
Ein grosses Thema dabei ist die selbstbestimmte Wahl des Wohnorts und der Wohnform. Mit persönlicher Assistenz ist selbstständiges Wohnen oft möglich. Statistiken zeigen, dass die Mehrheit der Personen mit einer körperlichen Behinderung selbstständig zu Hause wohnen. Menschen mit geistigen Behinderungen leben im Verhältnis dazu viel häufiger in betreuten Einrichtungen. Eine wichtige Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben ist die materielle Existenzsicherung. Eine solche ermöglicht, eigene Entscheidungen treffen zu können und eine gewisse Unabhängigkeit – auch in finanzieller Hinsicht.
Gesetzliche Grundlagen
Im Bereich Wohnen sieht das Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen IFEG vor, dass jeder Person mit Behinderung, die darauf angewiesen ist und dies wünscht, der Zugang zu einer Institution unabhängig von ihren finanziellen Mitteln, ihren persönlichen Verhältnissen und ihrem Gesundheitszustand gewährleistet werden muss.
Das BehiG zielt darauf ab, Dienstleistungen, die zur eigenständigen Bewältigung des Alltags nötig sind, gemeindenah und ausserhalb von Institutionen zur Förderung der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stellen.
Umsetzung
Es bestehen verschiedene Massnahmen auf Bundes- und kantonaler Ebene, die zur Verbesserung eines selbstbestimmten Lebens beitragen.
Zu erwähnen sind hier die Renten und Taggelder der Invalidenversicherung IV. Sie ermöglichen bei einem Einkommensverlust aufgrund von Invalidität eine finanzielle Existenz. Eine solche ist für ein selbstbestimmtes Leben unabdingbar. Verschiedene IV- Revisionen haben zudem die Ausrichtung auf die Integration und damit die Förderung der Selbstbestimmung verstärkt. Eine wesentliche Neuerung zur Förderung eines selbstbestimmten Lebens stellt der Assistenzbeitrag der IV dar. Er wird an Personen mit Hilfslosenentschädigung, die zu Hause leben, ausgerichtet. Mit dem Assistenzbeitrag finanziert und organisiert die versicherte Person die nötigen Hilfsleistungen selbst. Diese Leistung wurde 2012 speziell eingeführt, um das Leben zu Hause von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
Erfolge und Herausforderungen
Im Bereich selbstbestimmtes Wohnen war die Einführung des Assistenzbeitrages der Invalidenversicherung prägend. Mit ihm ist individuelles Wohnen möglich. Ein selbstbestimmtes Leben lässt sich weiter verbessern. Mit weiteren Wohnangeboten. Neben selbständigem Wohnen und dem kollektiven Wohnen in Institutionen sollen weitere Wohnformen ermöglicht werden. Zum Beispiel begleitetes Einzelwohnen. Zudem müssten Wohn- und Unterstützungsangebote stärker an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet werden.
Letzte Änderung 03.10.2024