Weitere Gleichstellungsthemen

Symboldbild: Themen der Gleichstellung

Gleichstellung betrifft jeden Lebensbereich. Neben den Schwerpunkten der Behindertenpolitik des Bundes gibt es weitere wichtige Themen der Gleichstellung. Hier finden Sie Informationen zu einer Auswahl von Gleichstellungsthemen. Zahlen und Statistiken zum Thema finden Sie hier:

Bauten und Anlagen

Bei der Umsetzung der Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) im Baubereich ist das kantonale Baurecht von grosser Bedeutung. Die Kompetenz über die meisten öffentlichen Gebäude liegt entsprechend bei den kantonalen und kommunalen Baubehörden. Für Gebäude des Bundes und der ETH sind das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Armasuisse Immobilien und der ETH-Rat zuständig.
Die Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfolgt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durch die kommunalen und kantonalen Behörden. Betroffene und Behindertenorganisationen übernehmen eine wichtige Kontrollfunktion bei der Umsetzung. Sie haben die Möglichkeit, gegen eine Baubewilligung Beschwerde zu führen und Zugänglichkeit zu verlangen.

Kontakte

Bildung

Nachteilsausgleich

Bei der Umsetzung der Chancengleichheit in der Bildung über alle Stufen hinweg ist der Nachteilsausgleich ein wichtiges Instrument. Dabei werden Lern- und Prüfungsbedingungen angepasst, ohne dass die Lern- oder Prüfungsinhalte verändert werden. Ein Nachteilsausgleich kann ein technisches Hilfsmittel, eine persönliche Assistenz, mehr Zeit oder eine Änderung der Prüfungsform sein. Wenn eine blinde Person die Aufgabenstellung während einer Prüfung mit einem Vorleseprogramm erfassen muss, dauert das länger als wenn das Auge lesen kann. Ebenso das Eintragen der Antworten. Hier gleicht ein Zeitzuschlag den Nachteil aus, so dass die Chancen für alle wieder gleich sind.

Grundschule

Die Verantwortung zur Umsetzung des Bildungsauftrags für die Grundschule tragen in der Schweiz die Kantone. Die Kantone werden in ihrem Bildungsauftrag durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK unterstützt und koordiniert. Dazu gehört auch die Sonderpädagogik. Das Ziel der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist jedoch die Inklusion und nicht die Separation in Sonderschulen. Entsprechend gilt der Anspruch, integrative Lösungen gegenüber Separationen vorzuziehen.

Berufsbildung und allgemeine Ausbildung auf Stufe Sek II und Weiterbildung

Die Verantwortung für die gesamte Berufsbildung, insbesondere die höhere Berufsbildung, die Eidgenössische Berufsmaturität sowie für die berufsorientierte Weiterbildung trägt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.

Unterstützungsmöglichkeiten

Wenn Mehrkosten im Erwerb der Berufsbildung oder Weiterbildung aufgrund einer Behinderung anfallen, gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. Die Invalidenversicherung IV ist zuständig für IV-Berechtigte während der erstmaligen beruflichen Ausbildung sowie für die Weiterausbildung und Umschulung von versicherten Personen. Zudem ermöglicht das Bundesgesetz über die Weiterbildung WeBiG mit Art. 16 zum Erwerb und Erhalt der Grundkompetenzen Erwachsener eine finanzielle Unterstützung an die Kantone. Diese ermöglichen auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten den Besuch von Weiterbildungen.

Öffentlicher Verkehr

Für die Umsetzung eines barrierefreien öffentlichen Verkehrs sind Bund und Kantone zuständig. Die Zuständigkeit für die Infrastruktur des Bahnverkehrs und die Zulassung von Bussen, Schiffen und Seilbahnen ist beim Bundesamt für Verkehr BAV gebündelt. Auch für den Flugverkehr ist der Bund zuständig: das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL ist die Durchsetzungsstelle für barrierefreie Flughäfen (inkl. Kommunikation und Hilfeleistungen an den Flughäfen und durch die Luftfahrtunternehmen). Die kantonalen und kommunalen Tiefbaubehörden haben die Federführung für die behindertengerechte Umgestaltung der Infrastrukturen beim öffentlichen Verkehr im Mischverkehr, also insbesondere bei den Tram- und Bushaltestellen.

Für die Umsetzung der Vorgaben für den öffentlichen Verkehr gemäss BehiG gibt es detaillierte Ausführungsbestimmungen. Diese sind in der Behindertengleichstellungsverordnung BehiV sowie in der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs VböV enthalten. Sie verpflichten im Bereich öffentlicher Verkehr in erster Linie die Transportunternehmen. Hierbei übernimmt der Verband öffentlicher Verkehr VÖV eine wichtige Funktion. Er ist Dach- und Fachverband aller Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs und stellt wichtige Planungshilfen und Leitfäden zur Verfügung.

Weitere Informationen liefert der Standbericht zur «Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes an Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen» veröffentlicht des BAV.

Schreiben zum Thema Behinderung

Klischees, unpassende Metaphern und falsche oder sogar abwertende Bezeichnungen schleichen sich schnell ein. Vermeiden Sie diese. Schreiben Sie wertefrei und korrekt. Untenstehende Tipps zum Schreiben von und über Menschen mit Behinderungen helfen Ihnen dabei.

https://www.edi.admin.ch/content/edi/de/home/fachstellen/ebgb/themen-der-gleichstellung.html