Rekrutierungsmassnahmen (REC)

Der Bereich der Rekrutierungsmassnahmen setzt sich aus folgenden Unterkategorien zusammen:

  • Blindbewerbungen, -rekrutierung
  • Kompetenzmodelle
  • Jobbeschreibungen
  • HR-Marketing
  • Verantwortlichkeiten bei der Rekrutierung
  • Auswahlkriterien
  • Standardisierung des Bewerbungsprozesses

Dieser Bereich umfasst also neben den Bewerbungsverfahren auch Stellenausschreibungen und das Werben um neue Mitarbeitende.

Aufgrund der Forschungslage lässt sich zum Einfluss der Rekrutierungsmassnahmen und ihrer Unterkategorien auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Arbeit folgendes sagen:

  • Grössere Unternehmen haben eher inklusive Rekrutierungspraktiken als kleinere.
  • Unternehmen, die bereits Menschen mit Behinderungen beschäftigten, haben inklusivere Rekrutierungspraktiken als solche, die dies nicht tun.
  • Hochstandardisierte Rekrutierungsprozesse können sich sowohl positiv als auch negativ auswirken. Dies hängt stark von der Art der Behinderung in Kombination mit der zu besetzenden Stelle ab.

Folgende Wirkungszusammenhänge wurden untersucht:

Insgesamt wurden 18 Wirkungszusammenhänge mit Gesetzgebung, organisationalen Eigenschaften, den Eigenschaften von Menschen mit Behinderungen sowie nicht-behinderter Menschen, Teameigenschaften und Arbeitsmarkfolgen untersucht.

Davon war einer nicht signifikant. Unter den signifikanten Zusammenhängen waren 10 eindeutig positiv und 2 eindeutig negativ. 5 Zusammenhänge, in denen nicht-geordnete Kategorien miteinander verglichen wurden, waren signifikant.

Eine Tabelle mit allen erforschten Zusammenhängen und den Links zu den jeweiligen Studien finden Sie hier.

 
 

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Letzte Änderung 29.11.2019

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