Kinder mit Behinderungen
In der Schweiz gibt es keine spezifische Strategie zur Gleichstellung von Kindern mit Behinderungen. Die Thematik Kinder und Behinderung ist Bestandteil der allgemeinen Kinder- und Jugendpolitik des Bundes. Massnahmen in diesem Bereich schliessen auch immer Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ein. Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV ist die Fachstelle des Bundes für die Kinder- und Jugendpolitik. Es führt insbesondere nationale Jugendschutzprogramme durch und leistet Finanzhilfen zur Kinder- und Jugendpolitik. In diesem Rahmen können auch Projekte für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unterstützt werden.
Spezifische Massnahmen zum Schutz und Förderung von Kindern mit Behinderungen werden im Bereich der schulischen Integration sowie im Bereich der Invalidenversicherung IV getroffen. Im Rahmen der Weiterentwicklung der IV hat der Bundesrat im 2017 unter anderem beschlossen, die bereits bestehenden Massnahmen im Bereich der Eingliederung von Kindern und Jugendlichen zu verstärken. Insbesondere sollen Kinder und deren Familien neu enger begleitet und medizinische Massnahmen verstärkt mit anderen Leistungen der IV koordiniert werden. Und Jugendliche mit psychischen Krankheiten sollen künftig im Übergang von der Schule zur ersten beruflichen Ausbildung umfassender unterstützt werden.