Umsetzung

Nachteilsausgleich

Bei der Umsetzung der Chancengleichheit in der Bildung über alle Stufen hinweg ist der Nachteilsausgleich ein wichtiges Instrument. Dabei werden Lern- und Prüfungsbedingungen angepasst, ohne dass die Lern- oder Prüfungsinhalte verändert werden. Ein Nachteilsausgleich kann ein technisches Hilfsmittel, eine persönliche Assistenz, mehr Zeit oder eine Änderung der Prüfungsform sein. Wenn eine blinde Person die Aufgabenstellung während einer Prüfung mit einem Vorleseprogramm erfassen muss, dauert das länger als wenn das Auge lesen kann. Ebenso das Eintragen der Antworten. Hier gleicht ein Zeitzuschlag den Nachteil aus, so dass die Chancen für alle wieder gleich sind.

Grundschule

Die Verantwortung zur Umsetzung des Bildungsauftrags für die Grundschule tragen in der Schweiz die Kantone. Die Kantone werden in ihrem Bildungsauftrag durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK unterstützt und koordiniert. Dazu gehört auch die Sonderpädagogik. Das Ziel der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist jedoch die Inklusion und nicht die Separation in Sonderschulen. Entsprechend gilt der Anspruch, integrative Lösungen gegenüber Separationen vorzuziehen.

Berufsbildung und allgemeine Ausbildung auf Stufe Sek II und Weiterbildung

Die Verantwortung für die gesamte Berufsbildung, insbesondere die höhere Berufsbildung, die Eidgenössische Berufsmaturität sowie für die berufsorientierte Weiterbildung trägt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.

Unterstützungsmöglichkeiten

Wenn Mehrkosten im Erwerb der Berufsbildung oder Weiterbildung aufgrund einer Behinderung anfallen, gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. Die Invalidenversicherung IV ist zuständig für IV-Berechtigte während der erstmaligen beruflichen Ausbildung sowie für die Weiterausbildung und Umschulung von versicherten Personen. Zudem ermöglicht das Bundesgesetz über die Weiterbildung WeBiG mit Art. 16 zum Erwerb und Erhalt der Grundkompetenzen Erwachsener eine finanzielle Unterstützung an die Kantone. Diese Finanzhilfen sind für die Förderung von Grundkompetenzen gedacht. Sie ermöglichen auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten den Besuch von Weiterbildungen.

Fachkontakt
Letzte Änderung 10.01.2022

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