Der Bund geht mit gutem Beispiel voran. Mit «E-Accessibility» setzt er sich seit Jahren für die Zugänglichkeit der Bundes-Webseiten ein.

Webseiten, welche die Barrierefreiheit (E-Accessibility) erfüllen, sind zugänglich für sehbehinderte und blinde Menschen, die sich die Inhalte mit einem Bildschirmvorleseprogramm vorlesen lassen. Doch E-Accessibility geht noch weiter. Der Anspruch auf barrierefreie Webseiten gilt für alle Menschen mit Behinderung – unabhängig ihrer Behinderungsart. Das bedeutet: Auch gehörlose Menschen, Menschen mit eingeschränkter Motorik und Menschen mit Lernschwierigkeiten brauchen spezielle Vorkehrungen. Das sind zum Beispiel Gebärdensprachvideos oder Informationen in leichter Sprache.
Letzte Änderung 17.08.2020