E-Accessibility

Symbolbild: E-Accessibility

Der Bund geht mit gutem Beispiel voran. Mit «E-Accessibility» setzt er sich seit Jahren für die Zugänglichkeit der Bundes-Webseiten ein.

Webseiten, welche die Barrierefreiheit (E-Accessibility) erfüllen, sind zugänglich für sehbehinderte und blinde Menschen, die sich die Inhalte mit einem Bildschirmvorleseprogramm vorlesen lassen. Doch E-Accessibility geht noch weiter. Der Anspruch auf barrierefreie Webseiten gilt für alle Menschen mit Behinderung – unabhängig ihrer Behinderungsart. Das bedeutet: Auch gehörlose Menschen, Menschen mit eingeschränkter Motorik und Menschen mit Lernschwierigkeiten brauchen spezielle Vorkehrungen. Das sind zum Beispiel Gebärdensprachvideos oder Informationen in leichter Sprache.

Fachkontakt
Letzte Änderung 17.08.2020

Zum Seitenanfang

https://www.edi.admin.ch/content/edi/de/home/fachstellen/ebgb/themen-der-gleichstellung/e-accessibility-.html