Öffentlicher Verkehr

Symbolbild: Öffentlicher Verkehr

Die uneingeschränkte Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Die Barrierefreiheit des öffentlichen Verkehrs ist ein zentraler Regelungspunkt im Behindertengleichstellungsgesetz BehiG. Ein barrierefreier öffentlicher Verkehr bedeutet Zugänglichkeit für alle auf Schienen, im Wasser und in der Luft. Dafür braucht es einerseits bauliche Massnahmen, damit die Nutzung von Zug, Bus, Schiff und Flugzeug hindernisfrei möglich ist. Andererseits müssen auch die Dienstleistungen des öffentlichen Verkehrs barrierefrei ausgestaltet sein. Dazu gehören zum Beispiel ein stufenloser Zugang für Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen mit Mobilitätsbehinderungen. Aber auch optische und akustische Informationen sowie Leitlinien für hör- oder sehbehinderte Reisende sind wichtig. Zudem sollte ein Reiseticket selbstständig gelöst werden können.

Die aktuelle Datenlage zeigt, dass 87.9% der Menschen mit Behinderungen (66.8% für solche mit starken Einschränkungen) die öffentlichen Verkehrsmittel selbständig und ohne Schwierigkeiten benutzen können. Bei den Menschen ohne Behinderung sind es 99.4%.

Fachkontakt
Letzte Änderung 25.05.2020

Zum Seitenanfang

https://www.edi.admin.ch/content/edi/de/home/fachstellen/ebgb/themen-der-gleichstellung/oeffentlicher-verkehr.html