Themenschwerpunkt «Selbstbestimmtes Leben»

Der Bereich «Selbstbestimmtes Leben» ist ein Themenschwerpunkt in der Umsetzung der Behindertenpolitik. Bund und Kantone wollen enger zusammenarbeiten und gemeinsam die Verbesserung eines selbstbestimmten Lebens fördern. Die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in der Behindertenpolitik ist eine Querschnittsaufgabe – sie tangiert alle Lebensbereiche. Um noch enger zu kooperieren, haben Bund und Kantone im Rahmen des Nationalen Dialogs Sozialpolitik Schweiz (NDS) die hierfür notwendigen Strukturen geschaffen. Darin tauschen sich Bund und Kantone regelmässig aus und bearbeiten gemeinsam inhaltliche Schwerpunkte, zum Beispiel mit dem Mehrjahresprogramm «Selbstbestimmtes Leben».

Das Programm sieht fünf Handlungsfelder vor:

  • Selbstbestimmung bei der Wahl der Tagesstruktur: Das Ziel des Handlungsfeldes ist es, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben teilhaben können. Gleichzeitig geht es darum, ihren Zugang zur Arbeitswelt und zur Berufsbildung zu fördern. Menschen mit Behinderungen sollen ihre Tagesstruktur im Rahmen ihrer Möglichkeiten frei wählen können. Das heisst, dass sie selber bestimmen können, ob sie in einer Institution betreut werden, arbeiten, von dieser begleitet oder eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt suchen wollen.
  • Freie Wahl des Wohnorts und der Wohnform: Mit dem Handlungsfeld sollen Wohnangebote so ausgestaltet sein, dass Menschen mit Behinderungen so weit als möglich selber entscheiden können, wo und wie sie wohnen möchten.
  • Flexibilisierung und Individualisierung von spezifischen Unterstützungsangeboten: Das Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen dank der Unterstützungsangebote ein möglichst selbständiges Leben führen können. Dazu müssen die Angebote genügend flexibel sein, so dass sie an die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen angepasst werden können.
  • Öffnung von allgemeinen Dienstleistungen und Einrichtungen: Das Ziel ist es, die Zugänglichkeit von Dienstleistungen und Einrichtungen soweit zu verbessern, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt an allen relevanten Lebensbereichen teilhaben können.
  • Mitwirkung bei Entscheiden von Behörden und von Institutionen: Das Motto der UNO-BRK «Nichts über uns, ohne uns» ist die Grundlage dieses Handlungsfeldes. Menschen mit Behinderungen sollen bei Entscheidungen, die sie betreffen, einbezogen werden.

Fachkontakt
Letzte Änderung 17.06.2021

Zum Seitenanfang

https://www.edi.admin.ch/content/edi/de/home/fachstellen/ebgb/themen-der-gleichstellung/selbstbestimmtes-leben/themenschwerpunkt--selbstbestimmtes-leben-.html