Umsetzung

Es bestehen verschiedene Massnahmen auf Bundes- und kantonaler Ebene, die zur Verbesserung eines selbstbestimmten Lebens beitragen.

Zu erwähnen sind hier die Renten und Taggelder der Invalidenversicherung IV. Sie ermöglichen bei einem Einkommensverlust aufgrund von Invalidität eine finanzielle Existenz. Eine solche ist für ein selbstbestimmtes Leben unabdingbar. Verschiedene IV- Revisionen haben zudem die Ausrichtung auf die Integration und damit die Förderung der Selbstbestimmung verstärkt. Eine wesentliche Neuerung zur Förderung eines selbstbestimmten Lebens stellt der Assistenzbeitrag der IV dar. Er wird an Personen mit Hilfslosenentschädigung, die zu Hause leben, ausgerichtet. Mit dem Assistenzbeitrag finanziert und organisiert die versicherte Person die nötigen Hilfsleistungen selbst. Diese Leistung wurde 2012 speziell eingeführt, um das Leben zu Hause von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

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Letzte Änderung 21.06.2019

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