Herzlich willkommen auf der Website der ESA!
Die ESA hat in erster Linie dafür zu sorgen, dass die ihr unterstellten Stiftungen ihr Vermögen so verwenden, wie es der in den Stiftungsstatuten festgehaltene Zweck definiert. Die ESA ist für national und/oder international aktive klassische Stiftungen zuständig.
Wenn Sie Ihre Jahresberichterstattung noch nicht eingereicht haben, dann gilt für Sie aufgrund unserer generellen Fristerstreckung der 14. August 2022 als «normale» Frist. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie diese Frist einhalten können. Sollten Sie aus bestimmten Gründen eine erste Fristverlängerung benötigen, dann können Sie diese per EasyGov oder per Formular D bis zum 14. August 2022 kostenlos beantragen und erhalten.
Aus technischen und organisatorischen Gründen hat die ESA eine allgemeine Fristerstreckung für die Eingabe der Jahresberichterstattung 2021 beschlossen. Die für alle Stiftungen und Revisionsstellen neu geltende Frist ist der 14. August 2022.
Sie können uns die Dokumente auf einem der beiden folgenden Wege eingeben:
- Sie melden sich bei www.EasyGov.swiss an und geben alle Dokumente direkt digital ein. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
- Oder Sie stellen uns die Dokumente per Post zu und legen das vollständige und elektronisch ausgefüllte passende Formular bei. Alle Formulare und weitere Angaben dazu finden Sie hier.
Für alle Eingaben von Stiftungsgeschäften an die ESA muss jeweils zwingend einer dieser beiden Wege benutzt werden. Ohne diese kann die ESA Ihr Geschäft nicht behandeln.
Kontakt
EasyGov Service Desk:
Mo - Fr 08:00 - 22:00
- Tel.
- +41 58 467 11 22
Auskunft Sekretariat:
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00
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