Rechenschaftsablage 2020
Stiftungen unter der Aufsicht des Bundes haben innert 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres die Unterlagen für die jährliche Rechenschaftsablage einzureichen.
Die Rechenschaftsablage für Stiftungen mit Abschluss Geschäftsjahr per
31. Dezember 2020 ist fällig per 30. Juni 2021.
Bitte reichen Sie mit Angabe der Referenz/Aktenzeichen der Stiftung die Rechenschaftsablagen ein (bestehend aus: Tätigkeitsbericht, unterzeichneter Jahresrechnung durch den Präsidenten und für die Rechnungslegung zuständigen Person gemäss Artikel 958 Absatz 3 OR inkl. Bilanz und Anhang mit Details zu Verwaltungskosten und Stiftungsratshonoraren , Revisionsbericht und Beschluss des Stiftungsrates über deren Genehmigung (vollständiges zu Zweien unterzeichnetes Protokoll)).