Insbesondere im Vorfeld der Stiftungsgründung aber auch später während der Stiftungstätigkeit stehen die Mitarbeitenden der Eidg. Stiftungsaufsicht für eine Beratung zu stiftungsrechtlichen Fragen zur Verfügung.
Zudem können Entwürfe von geänderten Statuten und Reglementen zur gebührenpflichtigen Vorprüfung eingereicht werden.