Für alle Eingaben von Stiftungsgeschäften an die ESA müssen jeweils zwingend die entsprechenden offiziellen Formulare benutzt werden. Ohne diese können die Geschäfte nicht erfasst werden und die ESA muss seit dem 1. Januar auf die Benutzung der Formulare bestehen. Bitte beachten Sie, dass die Formulare elektronisch ausgefüllt werden müssen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare können nicht verarbeitet und akzeptiert werden. Eine Ausnahme gilt einzig für die Unterschrift. Bitte stellen Sie uns die Formulare und Unterlagen zudem per Post zu.
Einfacher ist der digitale Weg via EasyGov. Hier registrieren Sie sich.
Vereinfachung für Formular A1 und B
Die ESA verzichtet für die Jahresberichterstattung 2022 auf die genauen Angaben zu acht Fragen. Sie können als Stiftung die folgenden Fragen mit «0» (=Null) beantworten: 3.2, 3.3, 3.6, 3.7, 3.13, 3.15, 3.16 und 3.17. Falls Sie über die Informationen verfügen, dürften Sie die Felder gerne auch vollständig ausfüllen.
Aus technischen Gründen hapert es derzeit mit der Nullmeldung beim lang- und kurzfristigen Fremdkapital. Wenn Sie dort je eine Null eintragen, gibt es eine Fehlermeldung, weil das System diese beiden addiert und mit dem Total des Fremdkapitals vergleicht. Tragen Sie deshalb entweder die korrekten Zahlen ein, wenn bekannt, oder teilen Sie das Fremdkapital einfach hälftig auf in kurz- und langfristiges.
Jahresberichterstattung 2022 auf Englisch
Neu kann die ganze Jahresberichterstattung in Englisch eingereicht werden. Diese Ausnahme gilt nur für Jahresberichterstattungen, alles andere muss weiterhin in einer Amtssprache eingegeben werden. Die Antwort der ESA erfolgt in einer Amtssprache. Und für besondere Fälle behalten wir uns vor, eine Übersetzung anzufordern.