Für alle Eingaben von Stiftungsgeschäften an die ESA müssen jeweils zwingend die entsprechenden offiziellen Formulare benutzt werden. Ohne diese können die Geschäfte nicht erfasst werden und die ESA muss seit dem 1. Januar auf die Benutzung der Formulare bestehen. Bitte beachten Sie, dass die Formulare elektronisch ausgefüllt werden müssen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare können nicht verarbeitet und akzeptiert werden. Eine Ausnahme gilt einzig für die Unterschrift. Bitte stellen Sie uns die Formulare und Unterlagen zudem per Post zu.
Einfacher ist der digitale Weg via EasyGov. Hier registrieren Sie sich.
Vereinfachung für Formular A1 und B
Die ESA hat beschlossen, für die Jahresberichterstattung 2022 auf die genauen Angaben zu acht Fragen zu verzichten. Sie können als Stiftung die folgenden Fragen mit «0» (=Null) beantworten: 3.2, 3.3, 3.6, 3.7, 3.13, 3.15, 3.16 und 3.17. Falls Sie über die Informationen verfügen, dürften Sie die Felder gerne auch vollständig ausfüllen.
Jahresberichterstattung 2022 auf Englisch
Aktuell akzeptiert die ESA nur die Jahresrechnung auf Englisch. Neu dürfen auch der Tätigkeitsbericht und die einzureichenden Stiftungsratsprotokolle auf Englisch eingereicht werden. Damit kann die ganze Jahresberichterstattung in Englisch eingereicht werden. Diese Ausnahme gilt nur für Jahresberichterstattungen gilt, alles andere muss weiterhin (auch) in einer Amtssprache eingegeben werden. Die Antwort der ESA erfolgt in einer Amtssprache. Und für besondere Fälle behalten wir uns vor, eine Übersetzung anzufordern.
Formular D: Antrag auf Fristerstreckung (PDF, 789 kB, 25.04.2022)Mit diesem Formular werden ordentliche und ausserordentliche Fristerstreckungen kostenlos beantragt. ACHTUNG: Aus technischen und organisatorischen Gründen hat die ESA eine allgemeine Fristerstreckung für die Eingabe der Jahresberichterstattung 2021 beschlossen. Die für alle Stiftungen und Revisionsstellen neu geltende Frist ist der 14. August 2022. Sollte EasyGov weiterhin die bisherige Frist vom 30. Juni aufführen, können Sie diese ignorieren. Betrifft Ihr Anliegen eine Fristverlängerung, dann betrachten Sie diese als erteilt bis zum 14. August 2022.