Formulare Post
Ab dem 1. Januar 2022 müssen für alle Eingaben von Stiftungsgeschäften an die ESA jeweils zwingend die entsprechenden offiziellen Formulare benutzt werden. Ohne diese können die Geschäfte nicht erfasst werden und die ESA muss seit dem 1. Januar auf die Benutzung der Formulare bestehen.
Bitte beachten Sie, dass die Formulare elektronisch ausgefüllt werden müssen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare können nicht verarbeitet und akzeptiert werden. Eine Ausnahme gilt einzig für die Unterschrift.
Bitte stellen Sie uns die Formlare und Unterlagen zudem per Post zu. Für elektronische Zustellungen warten Sie bitte die Inbetriebnahme von eESA ab (voraussichtlich anfangs Mai).