Vor der öffentlichen Beurkundung empfiehlt es sich, den Entwurf der Stiftungsurkunde der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht ESA zur Vorprüfung vorzulegen. Mit diesem fakultativen Vorgehen wird sichergestellt, dass die Stiftungsurkunde alle erforderliche Angaben enthält, was die spätere Tätigkeit des Stiftungsrates und der Aufsichtsbehörde erleichtert. Die fakultative Vorprüfung schmälert die Stiftungsfreiheit in keiner Weise, sondern schützt vor unliebsamen Überraschungen nach der Errichtung der Urkunde.
Bitte beachten Sie, dass die Durchführung von Vorprüfungen gebührenpflichtig ist.
Der Entwurf der Stiftungsurkunde und eines allfälligen Stiftungsreglementes sollte auch durch das Handelsregisteramt und die Steuerbehörden vorgeprüft werden.
Weiteres Vorgehen nach der Vorprüfung durch die ESA
Nach der öffentlichen Beurkundung ist die Stiftung beim kantonalen Handelsregisteramt zur Eintragung anzumelden. Die ESA wird zur Übernahme der Aufsicht vom Handelsregisteramt informiert und in der Regel mit den entsprechenden Dokumente bedient.