Stiftungen unter der Aufsicht des Bundes haben innert 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres die Unterlagen für die jährliche Berichterstattung (ehemals Rechenschaftsablage) einzureichen.
Die Berichterstattung für Stiftungen mit Abschluss Geschäftsjahr per 31. Dezember ist normalerweise fällig per 30. Juni des Folgejahres.
Für allfällige Rückfragen bitten wir Sie, uns die E-Mail-Adresse der Stiftung anzugeben.