Jahresberichterstattung

Stiftungen unter der Aufsicht des Bundes haben innert 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjah­res die Unterlagen für die jährliche Berichterstattung (ehemals Rechenschaftsablage) einzureichen.

Die Berichterstattung für Stiftungen mit Abschluss Geschäftsjahr per 31. Dezember ist normalerweise fällig per 30. Juni des Folgejahres.

Für allfällige Rückfragen bitten wir Sie, uns die E-Mail-Adresse der Stiftung anzugeben. 

 
 

Merkblatt Einreichung der Jahresberichterstattung 2022 (PDF, 242 kB, 23.11.2022)Eine einfache Übersicht auf einer Seite (sog. «OnePager»), die den gesamten Ablauf zur Einreichung der Jahresberichterstattung 2022 kurz erklärt und weitere Infos verlinkt.

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