Gebühren

Nach der Verordnung vom 1. November 2023 über die Gebühren der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht muss eine Gebühr bezahlen, wer Dienstleistungen der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht veranlasst. Die aktuell geltenden Gebührenansätze finden sich in der GebV-ESA.

Gebühren ab 01.01.2024

Anpassung der Gebühren der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. November 2023 die Verordnung über die Gebühren der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht revidiert.

Die neue Verordnung ist auf den 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Damit gelten seit dem 01.01.2024 neue Gebühren, die für alle Arbeiten zur Anwendung gelangen, welche die ESA ab dem Datum des Inkrafttretens vornimmt. Weitere Ausführungen dazu finden Sie hier:

Gebührenverordnung GebV-ESA ab 01.01.2024 (PDF, 239 kB, 10.11.2023)Die ESA beaufsichtigt mehr als 5000 Stiftungen. Sie erhebt für ihre Tätigkeit Gebühren, die sich nach der GebV-ESA bemessen. Die ESA hat die Pflicht, kostendeckend Gebühren zu erheben.

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