Alle klassischen Stiftungen unter Bundesaufsicht sind ab dem 1. Juli 2006 im elektronischen Stiftungsverzeichnis eingetragen - gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz BGÖ vom 17. Dezember 2004.
Der Eintrag neuer Stiftungen erfolgt grundsätzlich innert zweier Tage nach Erlass der Übernahmeverfügung. Anpassungen des Eintrags (z.B. Adressänderungen, Änderungen im Bemerkungsfeld, Aufnahme von E-Mail und Internetadressen, etc.) sind jederzeit möglich und werden grundsätzlich ebenfalls innert zweier Tage nach der Änderungsmeldung erledigt.
Die Stiftung verfolgt ihren Zweck, indem sie Vorhaben des Natur- und Landschaftsschutzes in der Schweiz unterstützt oder indem sie e igene Projekte durchführt.Durch die Unterstützung der Stiftung soll die öffentliche Hand aller Stufen nicht von ihren gesetzlichen V erpflichtungen entlastet werden.Von den unterstützten oder von der Stiftung durchgeführten Projekten soll eine positive Signalwirkun g ausgehen.Die Stiftung setzt nur die Erträge des Stiftungskapitals, nicht aber das Stiftungskapital selbst ein.Sie nimmt diese Akti vitäten auf, sobald ihr Anteil am Ertrag bzw. Erlös der Liegenschaft Kat. Nr. 2285 in St. Gallen ganz oder teilweise zur Verfügung s teht.