Stiftungsverzeichnis

Alle klassischen Stiftungen unter Bundesaufsicht sind seit dem 1. Juli 2006 im elektronischen Stiftungsverzeichnis eingetragen - gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz BGÖ vom 17. Dezember 2004.

Der Eintrag neuer Stiftungen erfolgt grundsätzlich innert zweier Tage nach Erlass der Übernahmeverfügung. Anpassungen des Eintrags (z.B. Adressänderungen, Änderungen im Bemerkungsfeld, Aufnahme von E-Mail und Internetadressen etc.) sind jederzeit möglich und werden grundsätzlich ebenfalls innert zweier Tage nach der Änderungsmeldung erledigt.

JAF Foundation (Switzerland)

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JAF Foundation (Switzerland)
Titlisstrasse 31
8032 Zürich


Zweck

Die Stiftung bezweckt die direkte und indirekte Förderung des Gemeinwohls im In- und Ausland. Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und setzt sich weltweit für (1) den Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt, (2) die Entwicklungszusammenarbeit, Nothilfe und Völkerverständigung, (3) die Förderung der Menschenrechte, (4) die Bildung, Ausbildung und Erziehung sowie (5) die Förderung der Gesundheit ein. Dazu konzentriert sich die Stiftung insbesondere auf die folgenden Aufgabenbereiche: 1. Die Förderung des Umwelt- und Naturschutzes durch den Erhalt der Biodiversität, der natürlichen Artenvielfalt (genetische Vielfalt der Pflanzen und Tiere), die Bewahrung von Ökosystemen und ihrer natürlichen Prozesse sowie den Erhalt von Wildnisgebieten. 2. Die Förderung und den Schutz der Menschenrechte im Sinne der Vereinten Nationen insbesondere von Minderheiten, Frauen und Mädchen sowie indigenen Bevölkerungen, sowie durch den Schutz und die Unterstützung von politisch verfolgten Menschen. 3. Die Förderung der weltweiten Völkerverständigung durch eine auf Nachhaltigkeit orientierte Entwicklungzusammenarbeit, durch Notfallhilfe und Hilfsprogramme zur Linderung von Hunger, Krankheit und Armut sowie zur Verbesserung der Lebensqualität, und die Unterstützung und Beratung von Massnahmen zur Eindämmung des weltweiten Bevölkerungswachstums. 4. Die Förderung von Massnahmen zur Bildung, Ausbildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowie einer aufgeklärten und informierten Öffentlichkeit, welche die oben genannten Ziele und Stiftungszwecke verfolgen. 5. Die Förderung der öffentlichen Gesundheit, der Krankenpflege sowie der medizinischen Forschung und Entwicklung; Unterstützung von Einrichtungen und Bestrebungen des Gesundheitswesens. Die Umsetzung der Zweckbestimmung und der Aufgabenbereiche der Stiftung erfolgt durch operative Eigenmaßnahmen sowie durch die finanzielle Förderung und Unterstützung von anderen gemeinnützigen Organisationen oder Privatinitiativen. Die Stiftung ist nicht gewinnorientiert. Die Stiftung kann sowohl Einzelpersonen wie auch Pro-jekte und Institutionen unterstützen. Der Stifter behält sich ausdrücklich das Recht gemäss Art. 86a ZGB zur Änderung des Zwecks vor.


Bemerkung

Nur schriftliche Anfragen erwünscht an Postadresse oder E-Mail.

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(Mo-Fr 9-12) - allg. und rechtliche Fragen:

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