Gibt es in der Schweiz ein generelles Diskriminierungsverbot? Wie ist es in Europa?

Eine Regelung zum Umgang mit rassistischer Diskriminierung im privaten Bereich (z. B. Arbeit, Wohnen), wie sie in der EU eingeführt wurde und in Artikel 8 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft postuliert wird, wurde bisher von einer Parlamentsmehrheit abgelehnt.

Mit zwei Richtlinien hat der Europäische Rat (2000/43/EG und 2000/78/EG) die Grundlage für einen umfassenden Schutz vor Diskriminierungen in der EU geschaffen. Den Mitgliedstaaten ist frei gestellt, wie sie die Richtlinien umsetzen wollen.

In der EU beobachtet und analysiert  die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (European Union Agency for Fundamental Rights, FRA) Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus, überwacht die Einhaltung des Nichtdiskriminierungsgrundsatzes und fördert Präventionsmassnahmen.

Europarat 

Das Schweizerische Institut für Rechtsmittelvergleichung hat 1998 einen Bericht über die bestehenden Mittel der Mitgliedstaaten des Europarats im Einsatz gegen Rassismus veröffentlicht: «Mesures juridiques existant dans les Etats membres du Conseil de l'Europe en vue de combattre le racisme et l'intolérance» Strasbourg: ECRI (CRI (98) 80).
Der Bericht kann auf der Homepage der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) unter «Publications» heruntergeladen werden.

https://www.edi.admin.ch/content/edi/de/home/fachstellen/frb/FAQ/gibt-es-in-der-schweiz-ein-generelles-verbot-der-diskriminierung.html