Die Europäische Union verfügt seit dem Jahr 2000 über eine Gesetzgebung gegen Diskriminierung. Ziel ist die Gleichbehandlung aller Menschen, die in Europa leben und arbeiten.
Mit der Richtlinie 2000/43/EG des Rats der Europäischen Union haben sich die Mitgliedsländer verpflichtet, alle Menschen ohne Unterschied der «Rasse» oder der ethnischen Herkunft gleich zu behandeln. Diese Richtlinie gilt sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Bereich.
Richtlinie 2000/43/EG zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der «Rasse» oder der ethnischen Herkunft (PDF, 96 kB, 09.05.2017)
Die Richtlinie 2000/78/EG legt zudem einen spezifischen Fokus auf die Gleichbehandlung aller Menschen in Beschäftigung und Beruf. Im Unterschied zur Richtlinie 2000/43/EG verbietet sie nicht nur Diskriminierung aufgrund von „Rasse" oder der ethnischen Herkunft, sondern auch aufgrund von Religion/Glauben, Behinderungen, Alter und sexueller Orientierung.
Richtlinie 2000/78/EG zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (PDF, 106 kB, 10.03.2017)
Beide Richtlinien schreiben vor, dass in Gerichtsfällen, die Diskriminierungsfälle betreffen, die Beweislast umzukehren ist, wenn die klagende Partei glaubhaft machen kann, dass sie unmittelbar oder mittelbar diskriminiert wurde.
Die Homepage der EU zu Diskriminierungsschutz gibt eine Übersicht über die Rechtsinstrumente und zeigt konkrete Massnahmen zu deren Umsetzung auf.
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (European Union Agency for Fundamental Rights FRA) wurde 2007 gegründet und hat ihren Sitz in Wien. Die FRA liefert Expertise im Bereich der Grundrechte und unterstützt die Institutionen und Mitgliedstaaten der EU in Fragen zu Rassismus, Xenophobie und anderen Formen von Intoleranz.
FRANET ist das multidisziplinäre Forschungsnetzwerk der FRA. Ziel des Netzwerkes ist es, die Agentur mit objektiven, verlässlichen und vergleichbaren juristischen und soziologischen Daten im Grundrechtsbereich zu versorgen, um die vergleichende Analyse der FRA auf EU Ebene zu erleichtern.