Wer kann mir Informationen zur Antirassismus-Strafnorm geben?

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR verfügt über eine umfassende und systematisch aufgearbeitete Liste von Urteilen aufgrund Art. 261bis StGB. Die Zusammenfassung der Entscheide können über die Suchmaske der Datenbank auf der Webseite der EKR abgerufen werden. Die Originale hingegen sind nur nach Absprache und vor Ort einsehbar.

Die Polizei Ihres Kantons oder Ihrer Gemeinde sollte in der Lage sein, detailliertere Informationen zu rassistischen Vorfällen in Ihrer Region anzugeben. Fragen Sie nach!

Weiterführende Informationen 

Informativ ist die Zusammenstellung «Rassismus in der Schweiz - gesammelte Nachrichten» von humanrights.ch.

Die Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz GMS und die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus GRA führen eine «Chronologie der rassistischen Vorfälle in der Schweiz».

Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung hat eine Literaturliste zu Art. 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuchs StGB (PDF, 70 kB, 10.03.2017) zusammengestellt, die als Ausgangspunkt dienen kann.

Marcel A. Niggli hat zwei grundlegende Bücher über die Anwendung von Art. 261bis StGB veröffentlicht: 

  • «Rassendiskriminierung. Ein Kommentar zu Art. 261bis  StGB und Art. 171c MStG», 2. Auflage, Schulthess 2007 (ISBN 978-3-7255-5424-9) 
  • «Rassendiskriminierung. Gerichtspraxis zu Art. 261bis  StGB. Analysen, Gutachten und  Dokumentation der Gerichtspraxis von 1995 bis 1998», Schulthess 1999 (ISBN 3-7255-3470-5)
https://www.edi.admin.ch/content/edi/de/home/fachstellen/frb/FAQ/wer-kann-mir-informationen-ueber-die-rassismusstrafnorm--art--26.html